Der Arbeitsmarkt in der Schweiz unter der Personenfreizügigkeit mit der EU

Mai 15, 2008

Fallende Visa Restriktionen erhöht Druck auf qualifizierte Arbeitnehmer in den USA

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Der San Francisco Chronicle beschrieb, in der Ausgabe vom 29. September 2000, die negativen Auswirkungen milder Visa Restriktionen auf die Arbeitsmarktsituation. Das bestehende US Immigrationsgesetz begrenzte bis anhin die Anzahl Visen, welche die Industrie geltend machen darf, um Ingenieure anzustellen. Nachdem sich die Arbeitgeber in Silicon Valley beklagten, ihnen würden die gut ausgebildeten Mitarbeiter fehlen, wurde die Visa-Kontingentierung schliesslich gelockert. Also Folge organisierten die Arbeitnehmer auch bestehende Arbeitsverträge neu. Es wurden bloss noch individuelle Arbeitsverträge ausgehandelt und das Recht sich zu organisieren untersagt. Das H1-B Visa Programm gab den Arbeitgeber zudem nicht nur die Möglichkeit nach belieben die Arbeiter anzustellen und wieder zu feuern, sondern auch die Konzession für den legalen Immigrationsstatus zu erteilen. Wenn sich also ein ausländischer Arbeiter aufmüpfig verhielt, konnte dieser vom Arbeitgeber nicht nur entlassen, sondern auch gleich noch des Landes verwiesen werden. Computer-Spezialisten aus Indien, welche unter dem neuen Regime angestellt wurden berichteten von massiven Lohnabzügen ohne rückwirkende Erstattung und sieben Tage Woche ohne Überzeitenentschädigung.

Arbeitgeber machen für die Massnahme den Mangel an einheimischen Arbeitskräften geltend, während Arbeitnehmerorganisation davon ausgehen, dass das Ziel davon sei die Arbeitskosten, zu Lasten der Arbeiter, zu drücken. Ausserdem schützt des Anstellen von Migranten die Industrie vor Arbeitnehmerforderungen. Der Aufruf zur verstärkten Ausbildung und Einstellung einheimischer Arbeitskräften wurde ignoriert zugunsten abhängiger Arbeitnehmer und höherem Profit.

Die Industrie im Silicon Valley spendet derweil massiv an beide grossen amerikanischen Parteien um die Visa-Lockerungen zu stützen und gar auszuweiten. Würden diese die Millionenzahlungen, anstatt an die Politiker, an die eigene Arbeitnehmer ausrichten, würden sie problemlos diejenigen Arbeitskräfte finden, die sie benötigen.

Opposition macht sich vor allem aus Kreisen von Minderheiten breit. Afro-Amerikanische und Latino-Amerikanische Ingenieure protestieren gegen die Ausweitung des Visa Kontingents, da diese als Erste als direkte Folge davon ihre Stelle verloren.

April 30, 2008

In welche Ausbildung soll man investieren?

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Wer einmal einem Berufs- oder wie sie heute wahrscheinlich heissen, Laufbahn- oder Karriereberater, zugehört hat kennt die Prognose: Im Laufe seines Lebens wechselt man nicht bloss den Beruf mehrmals, sondern ändert seine Karriere X mal; Y Prozent der Berufstätigen arbeiten in einem anderen als dem angelernten Beruf; den Beruf den ein heutiger Kindergärtler in Zukunft einmal ausüben wird, gibt es mit einer Wahrscheinlichkeit von Z Prozent heute noch gar nicht. Die Zahlen ändern je nach dem wo man sie aufgeschnappt hat, sind aber ausnahmslos verblüffend hoch (Y ist gemäss Bundesamt für Berufsbildung und Technologie bei 60).

Nun also die Gretchenfrage: Was bringt es, im Anbetracht dieser Aussichten, etwas konkretes zu erlernen und was sollte dies bestenfalls sein? Durch die Abschaffung des Inländervorrangs durch die bilateralen Verträge mit der EU verschlechterte sich die Aussicht, vom erlernten Wissen rasch profitieren zu können. Im Rahmen der Personenfreizügigkeit wird zwar grossspurig nach Spezialisten gerufen, aber lohnt sich die aufwendige Ausbildung, wenn das Risiko es nie ausüben zu können (gemäss Karrierespezialisten) immens ist?

In einem Arbeitsmarkt das durch die Arbeitgeber dominiert ist, wird das Spezialistentum zunehmen. Es wird stets schwieriger die gewünschte Spezialisierung aufzubringen, denn für jede einzelne Stelle findet man aus Milliarden von Menschen mit grosser Wahrscheinlichkeit jemanden, der noch besser geeignet ist. Folglich ist man mit einer alles oder nichts Situation konfrontiert: Riskiert man die Investition in eine aufwendige Ausbildung, so braucht es unglaubliches Glück dennoch die Stelle zu erhalten. Die Chancen in einem solchen Markt am Schluss leer (oder mit einer anderen Stelle) dazustehen stehen kaum höher, also ohne die Investition in eine entsprechende Ausbildung, wodurch der Nutzen des Bildungssystems stark in Frage gestellt wird.

April 25, 2008

Bericht des SECO zur Personenfreizügigkeit mit der EU

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Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco, des Bundesamtes für Migration
(BFM) sowie des Bundesamtes für Statistik (BFS) analysiert laufend die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit mit der EU15/Efta auf den Schweizer Arbeitsmarkt. Diese Beobachtungen werden einmal pro Jahr in einem Bericht veröffentlicht, wobei der dritte Bericht, welcher die Erfahrungen der Periode vom 1. Juni 2002 bis zum 31. Dezember 2006 zusammenfasst, nun vorliegt (siehe pdf-Dokument).

Die Einleitung zieht eine durchwegs positive Bilanz, so auch die Gesamteinschätzung zum Schluss des Berichts. Dazwischen tun sich aber Abgründe auf, welche die Frage aufwirft, wie man überhaupt zu einer positiven Bilanz kommen kann.

Zuerst wird mal gesagt, dass man nicht weiss wieviele Schweizer in den EU-Efta Raum auszogen. Obwohl sich jeder der dies tut bei seiner Einwohnerkontrolle abmelden muss (um auch eventuell Steuern nachzuzahlen), hat man diese Zahlen nie zusammengetragen. Gerade die Möglichkeit der Auswanderung war ein starkes Argument für das Personen-Freizügigkeitsabkommen, dass man nun aber verpasst dies während der provisorischen Einführung zu evaluieren ist inakzeptabel (siehe auch “Die Umsetzung der bilateralen Vertraege mit der EU”).

Vergleich zu den Schweizern stieg die Erwerbsquote, zwischen dem zweiten Quartal 2003 und dem zweiten Quartal 2006, bei den EU-Angehörigen in der Schweiz um mehr als das Dreifache an. Obwohl die Erwerbsquote der EU-Bürger viel stärker Anstieg als diejenige der Schweizer, kommt das Seco zum Schluss, dass keine Schweizer Berufstätige verdrängt wurden. Aufgrund welcher Fakten sie zu diesem Schluss kommen bleibt uns das Seco schuldig. Es wird wiederholt darauf verwiesen, dass die Einwanderung von Spezialisten aus dem Ausland wichtig sei und der Schweiz nütze (siehe auch “Die Krux mit den Spezialisten”). Der positive Wanderungssaldo, der ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens, war zu 36 Prozent aufgrund von Portugiesen. Interessant, dass gerade dieses Volk dem Seco-Typ des gut ausgebildeten Spezialisten so gut entspricht, hätten wahrscheinlich die meisten sonst eher auf Nordeuropäer getippt.

Weiter kommt der Bericht zum Schluss, dass der Nominallohn nur moderat anstieg (0.9% und 1.4%). Zum Reallohn wird nichts gesagt, da dieser zurückging. Sogleich wird gesagt, dass der Zusammenhang dieser enttäuschenden Zahl und dem Freizügigkeitsabkommen nicht ersichtlich sei, um gleich nachzuschieben, dass eine Lohneinbusse volkswirschaftlich auch gesund sein könne, wodurch das Freizügigkeitsabkommen eben doch etwas gutes habe (sic!). Siehe dazu auch “Stimmte der Stimmbuerger bewusst einem tieferen zukuenftigen Einkommen zu?”.

Im Jahr 2005 wurden bei 31′000 Arbeitnehmern Stichproben-Kontrollen auf Einhaltung der flankierenden Massnahmen durchgeführt. Bei jeder siebten Stichprobe bestand Verdacht auf eine illegale Lohnunterschreitung. Dem Verdacht wurde schliesslich nicht weiter nachgegangen, denn, wie es weiter heisst, wurde mit den Unternehmen eine Einigung erzielt. Damit scheint sich diese Sache auch erledigt zu haben.

Was der SECO Bericht nicht sagt ist, dass es Bundesvorgaben über die Anzahl der Kontrollen, bei Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag, gibt. Diese Zahl wird in einzelnen Kantonen nicht eingehalten, da man lieber spart und die dafür notwendigen Beamtenstellen im Budget nicht berücksichtigt (20Minuten vom 11.10.07), was aber keine Sanktionen des Bundes gegenüber den fehlbaren Kantonen mit sich zieht.

April 15, 2008

Die Krux mit den Spezialisten

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Die meisten Schweizer sind sich einig, dass die Ausländerpolitik, wie sie im ausgehenden 20. Jahrhundert gemacht wurde, ökonomische Schäden hinterliess. Der Ruf wurde laut, nach einer selbstbewussten Migrationspolitik, in der die Schweiz klarer definiert, was sie will. Die Diskussion bildete sich in bürgerlichen Lagern bereits seit längerem und hat, mit dem Gurten-Manifest einiger eher liberal gesinnter, Berner Sozialdemokraten, sogar moderat linke Kreise erfasst. Ins gleiche Horn stösst die Wirtschaft, welche stets von neuem betont, dass diese die gut ausgebildete Migranten dringend braucht.

Die selbe Litanei war auch der Aufhänger bei der Diskussion um die Personenfreizügigkeit. Spezialisten aus Europa seien für die Schweizer Wirtschaft von dringender Notwendigkeit, hiess es. Man hätte auch sagen können: Lieber Einwanderung als eigene Ausbildung. Dies hätte aber schlechter geklungen.

Interessant ist, mit welcher Blindheit die Mär von den Spezialisten wiedergekäut wird. Erstens, so fragt man sich, ob denn die Spezialisten die besseren Leute seien um eine Sonderbehandlung zu verdienen? Lebt die Volkswirtschaft nicht eher von den vielen einfacheren Tätigkeiten, welche ganz einfach getan werden müssen als von den wenigen Raketenwissenschaftler. Mit dem unsäglichen umbenennen von Berufsbezeichnungen versucht man aus jedem soliden Arbeiter, zumindest auf dem Papier, einen Spezialisten zu machen damit dieser vom Ruhm, den diese geniessen, etwas abgewinnt.

Das wirklich störende am Ruf nach Spezialisten ist aber, was daraus gemacht wird. Man schreit nach Spezialisten, führt dann aber ein Regelwerk ein, welches gar nicht unterscheidet zwischen Spezialisten und nicht-Spezialisten. Wenn man schon mit dem Argument kommt, dass importiertes Spezialistentum, wichtig sei (wichtiger als die Ausbildung eigener Leute, zumindest), dann sollte man als Konsequenz dies gezielt fördern. Die weniger gebildeten Migranten lässt man allerdings genauso einziehen. Und dies nicht nur auf dem Papier, was die Begegnung mit ostdeutschen Migrantinnen an der Coop-Kasse oder in der Blumenabteilung der Migros zeigt. Die Personenfreizügigkeit ist ein Pauschalabkommen, welches eben keine Anforderungen an die Qualifikation stellt. Eine Regelung für die Einwanderung spezialisierter Arbeitskräfte hätte die Schweiz leicht alleine, ohne EU, einführen können, wie dies etwa die USA mit den Visa für besonders qualifizierte und erwünschte Personen geschaffen haben.

April 4, 2008

Die Umsetzung der bilateralen Verträgen mit der EU

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Die ersten und zweiten bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der damaligen EU bestanden aus einem ganzen Bündel aus Massnahmen und Regeln. Einige waren umstritten (Personenfreizügigkeit), andere weniger. Zu den kaum kritisierten Verträgen gehörte ein Abkommen zum Flugverkehr. Nach dem Untergang der Swissair und deren Wiederaufstehung als Deutsche Gesellschaft blieb die Relevanz dieses Dossiers äusserst kurzfristig. Das Abkommen regelt den Zugang schweizerischer Fluggesellschaften zum liberalisierten europäischen Luftverkehrsmarkt. Dadurch, so wurde uns gesagt, verbessere sich die weltweite Wettbewerbsposition schweizerischer Fluggesellschaften. Auch sei damit keine Genehmigungen für Flugrouten mehr nötig. In Anbetracht der Thematik des aufgezwungenen Südanfluges auf den Flughafen Zürich-Kloten scheint dies aber nicht wirklich umgesetzt zu sein.

Ein weitere unumstrittenes Dossier war das Forschungsabkommen mit der EU. Es sollte bessere Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Forschungsbereich schaffen. Es können schweizer Forscher leichter an EU finanzierter Forschung teilhaben und auch deren führende Rolle übernehmen. Mehrere Jahre nach in Kraft treten dieser Regel unterzeichnete Bundesrat Pascal Couchepin erneut ein Dossier, welches eben dies regelt. Leider ging dies unter in der Medienberichterstattung. In einem kleinen Bericht zu dieser Angelegenheit fragte sich die NZZ, “was man mit den bilateralen Verträgen seinerseits eigentlich unterzeichnet habe?”.

Es bleibt das ungute Gefühl, dass man Verträge unterzeichnet, welche innert kurzer Zeit vom politischen Wandel ausser Kraft gesetzt werden und oft neu verhandelt werden (diesmal ohne das Volk) und deswegen bedeutungslos sind. Ein solches Beispiel liefert die Zollfrei-Strasse für Deutschland in Basel: In einer Zeit wirtschaftlicher Annäherung zwischen Deutschland und der Schweiz, in der Handelshemmnisse und Zölle abgebaut werden, drängt Deutschland auf den Bau einer Zollfrei-Strasse, damit Deutsche, welche die Schweiz durchqueren wollen, nicht mit Zollformalitäten belästigt werden. Um den Bau durchzuboxen, macht sie Verträge aus dem Jahre 1977 geltend, worauf die Schweiz einsteigt und die schönste, und wertvollste Naherholungsanlage Basels preis gibt: 110 über hundert Jahre alte Bäume werden gefällt um quer über Rhein und Naturgebiet eine 4,1 Kilometer lange Strasse zu legen, welche dem Deutschen einen Zeitgewinn von fünf bis sieben Minuten bringen. War das Ziel der bilateralen Verträgen nicht sowieso der Abbau von jeglichen Zöllen und Handelshemmnissen? Mit der Unterzeichnung des Schengener Abkommens würde der grenzüberschreitenden Reiseverkehr durch den Abbau systematischer Personenkontrollen an der Grenze erleichtert, hiess es. Wieso braucht es dann noch eine Zollfrei-Strasse? Sollte, gemäss Definition, nicht jede Strasse innerhalb des EU/EFTA-Raumes zukünftig eine Zollfrei-Strasse sein?

Ausserdem hat Schengen zum Ziel die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei und Justiz zu stärken. Es ermöglicht der Schweiz den Zugang zum Europäischen Fahndungssystem. Eigenartig ist in diesem Zusammenhang dass deutsche Verkehrssünder in der Schweiz meist noch ungebüsst davon kommen.

Ende Mai 2007 wurde ein algerischer Asylbewerber, welcher in Erstfeld zwei Leute mit einem Messer tötete und seither auf der Flucht ist, in Deutschland bei einem Diebstahl gefasst und nach kurzer Haft wieder frei gelassen, da den Deutschen Behörden nicht bekannt war, dass dieser gesucht wird. In der Abstimmungspropaganda zum Schengener Abkommen hiess es: “Wichtig für die Schweiz ist der Anschluss an das Schengen Informationssystem (SIS), die europaweite elektronische Fahndungsdatei. Diese hat sich als effizientes Mittel im Kampf gegen grenzüberschreitendes Verbrechen (wie beispielsweise Schleppertum, Menschen-, Drogen- und Waffenhandel) bewährt. Der rasche computergestützte Informationsaustausch erhöht die Wirksamkeit von Kontrollen und entsprechend auch die Fahndungserfolge bei internationalen Ausschreibungen.”

Eine Erklärung gab der Bundesrat im Mai selben Jahres ab: Es gab, entgegen den Abmachungen, nie eine Anbindung an das elektronische Europäische Fahndungssystem. Die Mitbenützung der Eidgenossen am SIS scheiterte an technischen Problemen. Diese Erkenntnis fehlte noch im Abstimmungskampf und reifte erst Jahre nach Unterzeichnung der Verträge. Gemäss bundesrätlichen Angaben ist an eine Anbindung auch in den nächsten Jahren nicht zu denken. Die Schweiz kann sich jedoch an einem alternativen elektronischen Mini-Fahndungssystem (?) beteiligen. Dies hat Kosten im tiefen dreistelligen Millionenbereich zur Folge mit unklaren Auswirkungen über den Nutzen.

Im zürcherischen Wetzikon wurde Ende September 2007 ein Taxifahrer von einem 53-jährigen Mann erstochen. Der Täter war wenige Tage zuvor aus dem Fürsorgerischen Freiheitsenzug entlassen worden, obwohl er wegen Gefährdung der Bevölkerung zur Verhaftung ausgeschrieben war. Der Richter, welcher die Freilassung anordnete hatte keinen Zugriff auf das Informationssystem der Polizei und wusste folglich nicht, dass der zu Beurteilende polizeilich gesucht wird. Er machte auch keine derartigen Kontrollen und sagt aus, dass es “nicht zum Standardprozedere gehöre, bei der Polizei nachzufragen, ob jemand zur Verhaftung ausgeschrieben sei”.
Die psychiatrische Klinik, wo der spätere Täter einsass wusste ebenfalls nicht, dass ihr Insasse zur Verhaftung ausgeschrieben war, ansonsten hätte dies auch der Zivilrichter erfahren. Der verantwortliche Staatsanwalt teilte mit, dass ein solcher Informationsfluss zwischen Polizei und Psychiatrie nicht vorgesehen sei.
Dieser Fall zeigt, dass es kein funktionierendes Fahndungs- und Informationssystem innerhalb der Schweiz, und wohl auch innerhalb anderer EU-Staaten, gibt. Eine Anbindung an ein Gesamt-Europäisches System kann aber bloss erfolgreich sein, wenn auch die lokalen Komponenten ihre Dienste tadellos erbringen. Der Wunsch nach einem effizienten Gesamteuropäischen Fahndungssystem war ein Wunschdenken, welches an der Realität elendlich scheitert. Ein Blick auf das eigene, schweizerische System, hätte diese Einsicht bereits vor der Abstimmung über das Schengener Abkommen schonungslos geliefert.

Ähnlich kompliziert wie mit dem Schengener- wird mit dem Personenverkehrsabkommen verfahren. Dieses wird nach zwölf Jahren verwirklicht und anfänglich auf 7 Jahre Gültigkeit abgeschlossen. Ohne gegenteilige Entscheidung der Parteien wird es dann auf unbestimmte Zeit verlängert, bleibt jedoch kündbar. Für die Schweiz eine einmalige Chance, etwas unverbindlich zu testen. Nur, um zu testen muss auch evaluiert werden, was bislang vernachlässigt wurde. Nie wurde auch nur im geringsten Masse etwas zu den Auswirkungen seriös untersucht. Wie sollen wir uns eine Meinung zu den Auswirkungen machen und entscheiden, ob wir so weiterfahren wollen, wenn wir im Blindflug über die Angelegenheit hinweg rasen?

Zwar gab es Dokumentationen zu den Folgen. Diese waren aber nie seriös sondern meist von Personalvermittlern erstellt, welche ihr verkehrtes, eigenes Interesse haben. Leider wurden diese Berichterstattungen von den Medien unkritisch und uneditiert übernommen. In den Zeitungen liest man Sätze wie: “durch über 170 tausend Deutschen Arbeitnehmer in der Schweiz wurde kein Schweizer verdrängt”. Das klingt gut, nur woher stammt diese Erkenntnis? Wie kann man zu diesem Schluss kommen? Wie werden Zahlen erfasst zu Fällen, wo Personen eine Stelle nicht besetzen können, weil sie verdrängt werden und danach eine weniger attraktive Stelle antreten?

April 1, 2008

Der Fussballerstaat

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Gemäss einer Aussage von Franz Beckenbauer, rentiert die Ausbildung von Fussballern nicht. Zwar werden für Spitzenfussballer auf internationalem Parkett derart horrende Preise verlangt, dass man sich wünscht man hätte selber dieses Talent gefördert um nun den grossen Reibach zu machen. Nur ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass aus einem Zögling eben gar nichts wird. Dann hat man umsonst investiert. Beckenbauer hat nun die Rechnung gemacht: Die Wahrscheinlichkeit des seltenen Falls einen Ausnahmekönner Hochgezogen zu haben mal dessen Transfer-Kosten, minus die anfallenden Kosten diesen Ausgebildet zu haben. Sein Urteil: In jedem Fall negativ für den Verein.

Könnte man Talente sehr früh und mit grosser Genauigkeit erkennen, könnte man seine Investition optimieren. Kann man aber eben nicht. Zu viele Jünglinge sehen wie spätere Talente aus, bevor sich deren Interessenlage ändert, sich Verletzungen einschleichen, oder aber einfach die späteren Jahre nicht den Leistungsschub bringen, welcher erhofft wurde. Nachwuchsförderung ist eine nette Geste um die lokale Bevölkerung, schlussendlich aber Sponsoren und öffentliche Geldgeber zu beschwichtigen.

Beckenbauers Urteil folgend liegt der Erfolg des ambitionierten Fussballvereins darin begründet, erfolgreich einzukaufen. Einen Blick auf die Europäischen Spitzenklubs bestätigt dieses Bild, und tut dies immer deutlicher.

Dass diese Analyse für die private Wirtschaft genauso stimmt scheint auf der Hand. Die Praxis zeigt deutlich in diese Richtung. Die Ausbildung wird an den Staat delegiert, die Weiterbildung an die Arbeitnehmer. Ausbildung der eigenen Mitarbeiter, oder gar eine Investition in den Staat, um Ausbildungen zu fördern lohnen sich nicht. Zu gering ist der erwirtschaftete Gewinn an der Investition.

Die nächste Frage ist folglich: Lohnt sich die Bildungsinvestition für den Staat? Erstens muss dazu gesagt sein, dass das demokratische System einen gewissen Bildungsgrad der Bürger voraussetzt. Ist dieser nicht vorhanden, kann es sich beim betreffenden Staat schlicht nicht um eine Demokratie handeln.

Die USA müssen sich oft den Vorwurf gefallen lassen, dass sie wenig in die Bildung ihrer Jugend investiert. Der schlechte Bildungsgrad, vor allem in den Naturwissenschaften, wird durch Personal-Einkauf von Auswärts, kompensiert, heisst der Vorwurf. Die USA sind, wie alle westlichen Industriestaaten in der komfortablen Situation, dass man Gastarbeiter nicht ködern muss, sondern diese oft gerne eine neue Existenz in einem reicheren Staat als ihrem Herkunftsstaat aufzubauen versuchen. Stimmt diese Behauptung, so kann man sagen, dass die USA eine Art Beckenbauersche Personalpolitik betreiben.

Der Unterschied zwischen Staat und Fussballverein ist, dass die schlapperen Spieler im Staat bleiben (solange dieser Attraktiv ist), während sie den Sport-Verein verlassen müssen, und diesem auch keine Kosten mehr verursachen. Die Folgen für den Staat sind nebst unschönen Bildern von Verslummung auch Probleme der inneren Sicherheit. Sozialleistungen - ebenso wie öffentliche Bildungsinvestitionen - lassen sich in einem solchen System kaum mehr rechtfertigen. Darin sind die USA den Europäern ebenfalls voraus.

Für die Klassenbesten ist der Fussballerstaat, aus einer wirtschaftlichen Perspektive, eine gute Lösung. Die Frage, ob man auch bereit ist die gesellschaftlichen Konsequenzen zu verantworten, sollte man sich allerdings schon stellen.

Die Lektion stets noch nicht gelernt haben die alten Herren vom Schweizerischen Fussballverband. Nachdem der Doppelbürger-Fussballer Ivan Rakitic Mitte Juni 2007 bekannt gab, künftig für die Kroatische Natioanlmannschaft zu spielen zeigte sich der Schweizer Nationaltrainer Köbi Kuhn in einem Interview mit 20Minuten perplex “Ich bin enttäuscht, ja sogar verärgert. Es kann nicht sein, dass der Verband über 100 000 Franken in die Ausbildung eines Jungen investiert und schliesslich profitiert ein anderes Land.”.

März 31, 2008

Stimmte der Stimmbürger bewusst einem tieferen zukünftigen Einkommen zu?

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Das neue Direktionsmitglied der Schweizerischen Nationalbank, Thomas Jordan, gab der NZZ am Sonntag ein Interview, welches am 13. Mai 2007 abgedruckt wurde. Dabei gibt er verschiedene Einsichten und Kommentare zur Wirtschaftsentwicklung in der Schweiz in den letzten Jahren wieder. Interessant sind seine Ausführungen zur Ausweitung des Arbeitsmarktes. Die Vergrösserung der Lohnschere wird als Konsequenz betrachtet, aber nicht gewertet. Schliesslich sagt er mit grosser Selbstverständlichkeit, dass die Ausweitung des Arbeitsmarktes der letzten Jahre, wie erwartet, die Lohnentwicklung dämpfte.

Natürlich ist dies eine Binsenwahrheit und richtig, wie er dies sagt, bloss: Wieso hat die Nationalbank, oder Vertreter der nationalen Fiskalpolitik, wie sie die Nationalbank vertritt, diese Selbstverständlichkeit nicht vor der Abstimmung zur Europäischen Arbeitsmarktöffnung ebenfalls verkündet? Weil es eine Binsenwahrheit ist, mag man einwenden.

Wollte der Stimmbürger mit seinem Urnenentscheid allen ernstes seine zukünftige Kaufkraft gezielt schmälern

März 26, 2008

Neue Regeln im alten System

Der schweizer Stimmbürger hat mit seiner Zustimmung zur Personenfreizügigkeit mit der EU die geografische Flexibilität im Arbeitsmarkt erwirkt. Seltsamerweise wurden viele bestehende Regeln dieser neuen Situation nicht angepasst, wodurch sich eine widersprüchliche Lage ergibt:

Beispiel 1) Die Personenfreizügigkeit weitet die Arbeitssuche aus von Glattbrugg bis Wilma, Palermo oder Lissabon. Wenn aber der geneigte (Gast-) Arbeiter das Staatsbürgerrecht der Schweiz erlangen möchte, so muss er über Jahrzehnte (in der Regel 15 Jahre) in einer der über 2000 Schweizer Gemeinden ununterbrochen wohnen. Man will zwar einen geografisch flexiblen Arbeitsmarkt, spricht aber den Arbeitnehmern die Qualifikation zum Schweizer umso eher ab, je dynamischer diese sind. Im Hinblick auf die Karriereplanung muss sich folglich der Ausländer fragen was langfristig die günstigere Option ist: Flexibilität im Arbeitsmarkt oder Schweizer Staatsbürgerrecht?

Beispiel 2) Bezüger von Leistungen der Arbeitslosenversicherung müssen Arbeitsangebote seriös in Betracht ziehen, sofern diese ihrer Qualifikation entsprechen und der Arbeitsweg nicht mehr als eineinhalb Stunden Reise mit dem öffentlichen Verkehr (oder zu Fuss) beträgt. Schlägt er ein zumutbares Angebot aus, können ihm Leistungen gekürzt werden. Mit der Zersiedelung der Schweiz, der starken Zuname des Individualverkehrs und der stockenden Entwicklung des öffentlichen Verkehrs kann während einer eineinhalb stündigen Busfahrt, inklusive mehrmaligem Umsteigen, unter Umständen eine Distanz zurückgelegt werden, welche mit dem Auto in bloss zwanzig Minuten zurück zu legen ist.
Ein Arbeitssuchender in den städtischen Wirtschaftsräumen vergrössert zwar seine potentiellen Wiedereinstiegschancen. Verbunden mit einem ebenfalls gestiegenen Risiko jedoch, dass ihm Leistungen gekürzt werden wenn er ein Angebot ausschlägt. Denn in urbanen Gebieten ist die Erschliessung mir dem öffentlichen Verkehr besser. Der Landmensch kann getrost Angebote ausschlagen und sich zurücklehnen, da seine Stellenofferten meist sowieso zu weit entfernt liegen. Offenbar gelten hier nicht für alle die gleich langen Spiesse und nicht die geografische Flexibilität wird belohnt, sondern das sture Abseits sitzen.

Beispiel 3) Das Denken, dass die Personenfreizügigkeit alle betrifft und nicht bloss die Anderen (welchen einem den wirtschaftlichen Aufschwung bringen sollen, während man selber zuwartet) scheint noch nicht gereift zu sein. Ein Beispiel dafür lieferte die damalige Vorsteherin der kantonalen Finanzdirektorenkonferenz, und heutige Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Sie verteidigte im Frühling 2007 die Steuerpraxis gegenüber pauschalbesteuerten Ausländer, welche in der Bevölkerung wenig Rückhalt geniesst. Wie vereinzelt gezeigt wurde, versteuern Pauschalbesteuerte einen grotesk kleinen Betrag. Nebst höchst bescheidenen Steuereinnahmen für die Kantone bringt die gegenwärtige Praxis die bereits schiefe Steuergerechtigkeit weiter ins wanken, da Ausländer einen Bruchteil der Unterstützung leisten, welche Schweizer zugemutet werden. Frau Widmers Argument für die geltende Praxis ist nun, dass man froh ist, diese Leute überhaupt hier zu haben, so dass sie wenigstens etwas kleines einzahlen. Und nun kommt’s: Diese Leute müssten überhaupt nicht hier sein und können genauso gut im Ausland wohnen (was sie bei höherer Besteuerung tun würden), womit die Schweiz überhaupt keine Einnahmen von ihnen hätte.
Liebe Frau Widmer, niemand muss hier wohnen und wir alle, ob Schweizer oder Ausländer, könnten genausogut unser Geld im Ausland versteuern. Ziel der Personenfreizügigkeit war es genauso in einem EU-Staat wohnen zu dürfen, wie in seinem Heimatland. Wer meint diese Freiheit gelte bloss für schwerreiche Ausländer, hat etwas Wesentliches an der Personenfreizügigkeit nicht verstanden.

Beispiel 4) Staatliche Erziehungsleistungen ergeben keinen Sinn wenn man sich einigt, wie es bei der Personenfreizügigkeit getan wurde, dass man aus wirtschaftlichen Gründen, bevorzugt Arbeiter vom Ausland holt, als die eigenen Leute auszubilden. Die Konkurrenzsituation unter Arbeiternehmern, welche man mit der Personenfreizügigkeit erhöhen wollte, müsste konsequenterweise auch auf das Erziehungsystem angewendet werden. Stipendien dürfte es in einem solchen System nicht geben, schon gar nicht solche, welche bloss von Inländern beantragt werden dürfen. Eine grosse Auswahl solcher Vehikel machen sich aber weiterhin breit in der schweizerischen Bildungslandschaft: So bietet der Schweizerische Nationalfonds eine riesige Palette von Personenförderungs-Instrumenten an (http://www.snf.ch/d/foerderung/personen/seiten/default.aspx). Dabei soll nicht das Thema an und für sich, staatliche gefördert werden, sondern gezielt die Person. Diese soll eine Ausbildung erhalten, welche dann wieder zur Prosperität der Schweiz beiträgt. Verbindlichkeiten, dass die Person nach Beendigung der Unterstützungszeit sein so erworbenes Wissen auch tatsächlich anwendet, und dies in der Schweiz tut, gibt es nicht. Bei den Stipendien für Angehende oder Fortgeschrittene Forschende werden die Lebenshaltungskosten plus Spesen für einen Forschungsaufenthalt im Ausland bezahlt. Die Philosophie dahinter ist, dass man Landsleute optimal fördern will um der eigenen Wirtschaft und der Forschung Arbeitsressourcen zu liefern. Der Stimmbürger hat aber mit der klaren Zustimmung zur Personenfreizügigkeit deutlich gemacht, dass er nicht auf Schweizer Bürger angewiesen sein will und diese auch keineswegs bevorzugt (kein Inländervorrang), sondern aus der gesamten Menschheit rekrutieren möchte. Weder die Schweizer Wirtschaft noch die Wissenschaft haben ein Interesse auf die staatlich geförderten Leute speziell Rücksicht zu nehmen. Ausserdem erleichtert die Personenfreizügigkeit Auswanderungsgelüste Einheimischer, was der Personenförderung ebenfalls entgegenläuft.
Vielleicht muss man diese Stipendien einfach weniger aus einem wirtschaftlichen als von einem emotionellen Standpunkt aus betrachten. Wie bei Sportlern oder Künstlern, wo sich mancher Eidgenoss freut wenn ein (staatlich geförderter) Athlet oder Schauspieler aufsehen erregt, gleichwohl dieser seit Jahrzehnten in Monaco, New York oder Hollywood lebt (aber gegenüber Medien stets betont wie er gerne in die Schweiz in die Ferien gehe und auch noch ein paar Verwandte da besitze, die man - soweit der Terminplan dies erlaube - hin und wieder besuche).

März 20, 2008

Personenfreizügigkeit für heikle Berufe

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Die Personenfreizügigkeit mit der EU gilt nicht in jedem Fall, sondern ist, je nach Berufsgruppe, mit Auflagen verbunden. Begründet wird dies etwa bei Ärzten damit, dass diese kritische Aufgaben zu verrichten hätten. Deswegen muss ihre ausländische Ausbildung vom Bund anerkannt werden damit nicht Scharlatanerie betrieben wird. Dies scheint einleuchtend, bloss dass die Liste der Berufe, für welche am meisten Sonderregelungen eingeführt wurden, sich wie die Liste der mächtigsten nationalen Berufsgruppen und politischen Lobbyisten liest. Es macht stutzig, dass bloss bei Berufen mit starker politischer Vertretung die Personenfreizügikeit unter strengen Auflagen - also eben nicht - stattfindet.

Was als kritische Aufgabe taxiert wird bestimmen die Lobbyisten. Handwerker gehören kaum dazu. Die Marktliberalisierung erlaubt es etwa, dass jeder sich einen Notfalldienst für irgendwelche handwerklichen Arbeiten einrichten kann. Man inseriert und wartet auf Anrufe. Ein Gütesiegel gibt es nicht und folglich ist der Kunde orientierungslos und ruft den erst Besten an um den Pikettdienst anzufordern. Nun kann der liberalisierte Handwerker entscheiden, ob er sich darum kümmern will oder nicht. Am besten sagt man am Telefon mal zu, man kann es sich stets noch anders überlegen. Der Handwerker ist auch frei zu entscheiden wie gut er die Arbeit ausführen will, ob er die Wohnungsüberschwemmung verschlimmern möchte, und wieviel er dafür verrechnet.

Die allgemeine politische Meinung ist, dass der Markt entscheiden soll, ob der Handwerker bestehen kann oder nicht. Den miesen Handwerker bietet man nicht ein zweites Mal auf. Aber tut man dies nicht sowieso nicht? Wie oft erleidet man einen Wasserbruch, eine Termitenplage, ein eingstürztes Irgendwas. Hinzu kommt dass der liberalisierte Markt verlangt, dass man ständig umzieht um von Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle zu hetzten. Wie viele Schadenfälle muss man erleiden, bis man sich an seinem neuen Wohnort einen Überblick über die lokalen Anbieter von Sanitär-, Elektro- und anderen Notfallleistungen verschafft hat?

März 10, 2008

Personenfreizügigkeit separat nach Berufen

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Die Personenfreizügigkeit mit der EU (und EFTA) soll den Arbeitsmarkt ausweiten und so dem inländischen Gewerbe attraktivere Ressourcen bereitstellen. Damit soll die Wirtschaft zu Wachstum verholfen werden, wovon schliesslich alle profitieren sollen.

In manchen Berufen gab es bis anhin gar kantonale Auflagen zur Berufsausübung, etwa bei Anwälten und Notaren. Ob diese unliberale Haltung dem Wohlstand in der Schweiz geschadet hat, ist schwer zu sagen, mit Sicherheit hat sie den Anwälten nicht geschadet, gehören diese doch zu der am besten verdienenden Berufsgruppe. Dagegen haben andere Berufe, welche bereits seit langer Zeit Kontingente für ausländische Arbeitnehmer kennen, wie etwa solche im Gastgewerbe oder in der Landwirtschaft, mit bedeutend schlechteren Arbeitsbedingungen zu kämpfen.

Nun soll auf gesamteuropäischer Ebene Schluss sein mit ortsspezifischen Auflagen zur Ausübung des Berufes. Der Markt alleine soll entscheiden wer zu welchen Konditionen arbeiten darf, und nicht mehr Standesdenken oder Herkunft. Dies jedenfalls haben wir gedacht, bei der Einführung der Personenfreizügigkeit.

Gekommen ist alles anders: Manche Berufe haben sich Sonderrechte erschlichen, gemäss denen eben doch nicht volle Personenfreizügigkeit gelten soll. Dazu gehören die Anwälte. So darf ein EU-Anwalt - im Gegensatz etwa zu fast jedem anderen EU-Arbeiter - nicht automatisch in der Schweiz praktizieren, sondern dies ist mit strengen Auflagen verbunden, über die der Schweizerische Anwaltsverband wacht.

Dabei wird deutlich, dass die lauten Verfechter des liberalisierten Marktes, eben die Anwälte, welche im eidgenössischen und allen kantonalen Parlamenten, die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen, sich vom verschärften Wettbewerb ausschliessen. Dieser gilt bloss für die anderen Arbeiter, welche politisch schlecht vertreten sind. Geschadet hat dieser Protektionismus den Anwälten freilich nicht. Ganz im Gegenteil zu den liberalisierten Berufsgattungen, welche zwar die Mehrheit der Bevölkerung stellen, aber wie die Lämmer die Anwälte in Scharen wählen und deren Lobbyismus - Liberalisierter Arbeitsmarkt für Euch, nicht für uns - naiv unterstützen.

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