Der Arbeitsmarkt in der Schweiz unter der Personenfreizügigkeit mit der EU

Januar 21, 2008

Arbeitende Studenten bezahlen Versicherungsprämien ohne versichert zu sein

Gespeichert unter: Nicht kategorisiert — Schlagworte: , , — wanderarbeiter @ 9:54

In der Schweiz arbeiten geschätzte drei Viertel aller Studierenden neben dem Studium, gemäss Bundesamt für Statistik. Allerdings wird dadurch das Studium meist nicht vollständig finanziert, was bloss bei 6 Prozent der Studierenden der Fall ist. Dabei zahlen sie von ihrem erwirtschafteten Lohn, zusammen mit ihrem Arbeitgeber, Prämien an die Arbeitslosenversicherung ein. Dadurch kommen sie in den Genuss von Versicherungsleistungen falls sie Arbeitslos werden sollten und während den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr lang Beiträge geleistet haben.

Ausserdem besagt das Reglement, dass eine als arbeitslos gemeldete Person sofort (d.h. innert einer gesetzten Frist, in der Regel 30 Tage) für eine Arbeit vermittelbar sein muss. Ansonsten gilt sie nicht als arbeitslos und hat demzufolge auch kein Anrecht auf Versicherungsleistungen. Insbesondere werden alle Personen, welche in Ausbildung stehen, als nichtarbeitslos betrachtet.

Der arbeitende Student bezahlt seine Prämien bloss nicht vergebens für das letzte Jahr vor Abschluss des Studiums und falls er danach arbeitslos wird, oder aber, falls er sich nach Verlust des Arbeitsplatzes sofort an seiner Hochschule exmatrikuliert, also sein Studium aufgibt. Ansonsten wird der Student gegen ein Risiko versichert, dass er gar nicht geltend machen kann. Die Abgabe ist dann nicht mehr länger eine Versicherungsprämie, sondern eine Steuer, mit welcher diejenigen bestraft werden, welche niemandem zur Last fallen wollen. Hinzu kommt noch, dass sich die Wartefrist für die Arbeitslosenentschädigung, für Leute unter 25 Jahren, von fünf Tagen auf 125 Tage verlängert, falls sie soeben ein Studium absolvierten. Fazit: Entweder Studieren oder Arbeiten; beides zusammen geht schlecht.

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