Inländervorrang
Mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen können Personen aus EU und EFTA Mitgliedstaaten problemlos Arbeit in der Schweiz aufnehmen. Dadurch sind mehr als 500 Millionen Menschen gleichwertige Arbeitnehmer im 7 Millionen Menschen fassenden Schweizer Arbeitsmarkt. Die Sensation besteht allerdings nicht darin, dass dies der Fall ist, sondern, dass dies neu auch kommuniziert wird.
Der alte Inländervorrang war ein Papiertiger, welche konkret nie umgesetzt wurde. Nie wurde das Gesuch eines Arbeitgebers, einen billig Angestellten aus dem Ausland anzustellen, abgewiesen. Nie wurde ein Verfahren gegen einen Schweizer Arbeitgeber eröffnet, weil er einen Inländer benachteiligte. Das Einzige was blieb ist ein kleiner administrativer Mehraufwand den Ausländer einzustellen. Dieser Mehraufwand wurde von den Behörden grosszügig eingedämmt: So lobte sich der Kanton Basel-Stadt (wie auch andere Kantone) stets öffentlich, dass sie sehr kulant die administrativen Auflagen solcher Gesuche vereinfachten und stets mithalfen dem lokalen Grossgewerbe Rekrutierungs- und Integrationsarbeit abzunehmen. Man lobte die gute Zusammenarbeit zwischen Behörden und Wirtschaft, wobei man die Kosten der Allgemeinheit aufbrummte und gleichzeitig den lokalen Arbeitsmarkt konkurenzierte. Das wirklich neue am Personenfreizügigkeitsabkommen ist, dass den Leuten offen kommuniziert wird, dass sie kommen sollen. Diese hatten zwar schon früher kaum Hürden zu meistern, aber eben wussten sie dies bis anhin nicht. Viele nahmen wohl irrtümlich an, dass die Schweiz ihre eigenen Ausbildungsgänge ebenso aufzuwerten versucht, wie dies die meisten anderen Staaten tun und zögerten deshalb mit der Emmigration.
Bei meinen letzten paar Bewerbungen habe ich mich durch mehrere Runden von Gesprächen und Test gewunden. Stets blieben gegen Abschluss der Verhandlungen zwei oder drei Bewerbungen im Rennen unter welchen der Kandidat gekürt wurde. Mein Beruf bringt es mit sich, dass ich dabei ausnahmslos der einzige Schweizer bin. Nun sind die Konkurrenten aber häufig nicht aus dem EU-Raum. Müsste man dann nicht, anstatt die verschiedenen Meinungsträger in der Firma abstimmen zu lassen wer angestellt wird, zugeben dass die Kandidaten alle etwa gleich qualifiziert sind (ansonsten hätte man ja sehr schnell einen Entscheid gefällt und sich den Riesenaufwand erspart) und von Gesetzes wegen die EU und EFTA Bürger Vorrang haben. Wie viele Bewerbungs-Endrunden finden laufend statt wo EU/EFTA-Bürger gegen Ausser-Europäer antreten und in ellenlangen Diskussionen das dafür und dawieder jedes Kandidaten diskutiert wird und es schliesslich zu einem knappen Entscheid kommt? Das dürfte aber von Gesetzes wegen nicht sein.
Der Inländervorrang schreibt eigentlich vor, dass bei gleicher Qualifikation der Inländer einzustellen wäre aber eben: Jeder Mensch ist verschieden und es wird auch bei mehreren Milliarden Erdenbewohnern keine Zwei mit der genau gleichen Qualifikation geben. Das Problem ist umso komplizierter wenn in- und ausländische Lebensläufe verglichen werden. Im Falle einer Beschwerde könnte man Mühelos die Qualifikation jedes Bewerbers über diejenige jedes anderen Stellen. Aber in diese Situation kommt man nicht, da trotz des klaren Gesetzesauftrags, nie davon Gebrauch gemacht wurde.