Der Arbeitsmarkt in der Schweiz unter der Personenfreizügigkeit mit der EU

März 31, 2008

Stimmte der Stimmbürger bewusst einem tieferen zukünftigen Einkommen zu?

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Das neue Direktionsmitglied der Schweizerischen Nationalbank, Thomas Jordan, gab der NZZ am Sonntag ein Interview, welches am 13. Mai 2007 abgedruckt wurde. Dabei gibt er verschiedene Einsichten und Kommentare zur Wirtschaftsentwicklung in der Schweiz in den letzten Jahren wieder. Interessant sind seine Ausführungen zur Ausweitung des Arbeitsmarktes. Die Vergrösserung der Lohnschere wird als Konsequenz betrachtet, aber nicht gewertet. Schliesslich sagt er mit grosser Selbstverständlichkeit, dass die Ausweitung des Arbeitsmarktes der letzten Jahre, wie erwartet, die Lohnentwicklung dämpfte.

Natürlich ist dies eine Binsenwahrheit und richtig, wie er dies sagt, bloss: Wieso hat die Nationalbank, oder Vertreter der nationalen Fiskalpolitik, wie sie die Nationalbank vertritt, diese Selbstverständlichkeit nicht vor der Abstimmung zur Europäischen Arbeitsmarktöffnung ebenfalls verkündet? Weil es eine Binsenwahrheit ist, mag man einwenden.

Wollte der Stimmbürger mit seinem Urnenentscheid allen ernstes seine zukünftige Kaufkraft gezielt schmälern

März 26, 2008

Neue Regeln im alten System

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Der schweizer Stimmbürger hat mit seiner Zustimmung zur Personenfreizügigkeit mit der EU die geografische Flexibilität im Arbeitsmarkt erwirkt. Seltsamerweise wurden viele bestehende Regeln dieser neuen Situation nicht angepasst, wodurch sich eine widersprüchliche Lage ergibt:

Beispiel 1) Die Personenfreizügigkeit weitet die Arbeitssuche aus von Glattbrugg bis Wilma, Palermo oder Lissabon. Wenn aber der geneigte (Gast-) Arbeiter das Staatsbürgerrecht der Schweiz erlangen möchte, so muss er über Jahrzehnte (in der Regel 15 Jahre) in einer der über 2000 Schweizer Gemeinden ununterbrochen wohnen. Man will zwar einen geografisch flexiblen Arbeitsmarkt, spricht aber den Arbeitnehmern die Qualifikation zum Schweizer umso eher ab, je dynamischer diese sind. Im Hinblick auf die Karriereplanung muss sich folglich der Ausländer fragen was langfristig die günstigere Option ist: Flexibilität im Arbeitsmarkt oder Schweizer Staatsbürgerrecht?

Beispiel 2) Bezüger von Leistungen der Arbeitslosenversicherung müssen Arbeitsangebote seriös in Betracht ziehen, sofern diese ihrer Qualifikation entsprechen und der Arbeitsweg nicht mehr als eineinhalb Stunden Reise mit dem öffentlichen Verkehr (oder zu Fuss) beträgt. Schlägt er ein zumutbares Angebot aus, können ihm Leistungen gekürzt werden. Mit der Zersiedelung der Schweiz, der starken Zuname des Individualverkehrs und der stockenden Entwicklung des öffentlichen Verkehrs kann während einer eineinhalb stündigen Busfahrt, inklusive mehrmaligem Umsteigen, unter Umständen eine Distanz zurückgelegt werden, welche mit dem Auto in bloss zwanzig Minuten zurück zu legen ist.
Ein Arbeitssuchender in den städtischen Wirtschaftsräumen vergrössert zwar seine potentiellen Wiedereinstiegschancen. Verbunden mit einem ebenfalls gestiegenen Risiko jedoch, dass ihm Leistungen gekürzt werden wenn er ein Angebot ausschlägt. Denn in urbanen Gebieten ist die Erschliessung mir dem öffentlichen Verkehr besser. Der Landmensch kann getrost Angebote ausschlagen und sich zurücklehnen, da seine Stellenofferten meist sowieso zu weit entfernt liegen. Offenbar gelten hier nicht für alle die gleich langen Spiesse und nicht die geografische Flexibilität wird belohnt, sondern das sture Abseits sitzen.

Beispiel 3) Das Denken, dass die Personenfreizügigkeit alle betrifft und nicht bloss die Anderen (welchen einem den wirtschaftlichen Aufschwung bringen sollen, während man selber zuwartet) scheint noch nicht gereift zu sein. Ein Beispiel dafür lieferte die damalige Vorsteherin der kantonalen Finanzdirektorenkonferenz, und heutige Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Sie verteidigte im Frühling 2007 die Steuerpraxis gegenüber pauschalbesteuerten Ausländer, welche in der Bevölkerung wenig Rückhalt geniesst. Wie vereinzelt gezeigt wurde, versteuern Pauschalbesteuerte einen grotesk kleinen Betrag. Nebst höchst bescheidenen Steuereinnahmen für die Kantone bringt die gegenwärtige Praxis die bereits schiefe Steuergerechtigkeit weiter ins wanken, da Ausländer einen Bruchteil der Unterstützung leisten, welche Schweizer zugemutet werden. Frau Widmers Argument für die geltende Praxis ist nun, dass man froh ist, diese Leute überhaupt hier zu haben, so dass sie wenigstens etwas kleines einzahlen. Und nun kommt’s: Diese Leute müssten überhaupt nicht hier sein und können genauso gut im Ausland wohnen (was sie bei höherer Besteuerung tun würden), womit die Schweiz überhaupt keine Einnahmen von ihnen hätte.
Liebe Frau Widmer, niemand muss hier wohnen und wir alle, ob Schweizer oder Ausländer, könnten genausogut unser Geld im Ausland versteuern. Ziel der Personenfreizügigkeit war es genauso in einem EU-Staat wohnen zu dürfen, wie in seinem Heimatland. Wer meint diese Freiheit gelte bloss für schwerreiche Ausländer, hat etwas Wesentliches an der Personenfreizügigkeit nicht verstanden.

Beispiel 4) Staatliche Erziehungsleistungen ergeben keinen Sinn wenn man sich einigt, wie es bei der Personenfreizügigkeit getan wurde, dass man aus wirtschaftlichen Gründen, bevorzugt Arbeiter vom Ausland holt, als die eigenen Leute auszubilden. Die Konkurrenzsituation unter Arbeiternehmern, welche man mit der Personenfreizügigkeit erhöhen wollte, müsste konsequenterweise auch auf das Erziehungsystem angewendet werden. Stipendien dürfte es in einem solchen System nicht geben, schon gar nicht solche, welche bloss von Inländern beantragt werden dürfen. Eine grosse Auswahl solcher Vehikel machen sich aber weiterhin breit in der schweizerischen Bildungslandschaft: So bietet der Schweizerische Nationalfonds eine riesige Palette von Personenförderungs-Instrumenten an (http://www.snf.ch/d/foerderung/personen/seiten/default.aspx). Dabei soll nicht das Thema an und für sich, staatliche gefördert werden, sondern gezielt die Person. Diese soll eine Ausbildung erhalten, welche dann wieder zur Prosperität der Schweiz beiträgt. Verbindlichkeiten, dass die Person nach Beendigung der Unterstützungszeit sein so erworbenes Wissen auch tatsächlich anwendet, und dies in der Schweiz tut, gibt es nicht. Bei den Stipendien für Angehende oder Fortgeschrittene Forschende werden die Lebenshaltungskosten plus Spesen für einen Forschungsaufenthalt im Ausland bezahlt. Die Philosophie dahinter ist, dass man Landsleute optimal fördern will um der eigenen Wirtschaft und der Forschung Arbeitsressourcen zu liefern. Der Stimmbürger hat aber mit der klaren Zustimmung zur Personenfreizügigkeit deutlich gemacht, dass er nicht auf Schweizer Bürger angewiesen sein will und diese auch keineswegs bevorzugt (kein Inländervorrang), sondern aus der gesamten Menschheit rekrutieren möchte. Weder die Schweizer Wirtschaft noch die Wissenschaft haben ein Interesse auf die staatlich geförderten Leute speziell Rücksicht zu nehmen. Ausserdem erleichtert die Personenfreizügigkeit Auswanderungsgelüste Einheimischer, was der Personenförderung ebenfalls entgegenläuft.
Vielleicht muss man diese Stipendien einfach weniger aus einem wirtschaftlichen als von einem emotionellen Standpunkt aus betrachten. Wie bei Sportlern oder Künstlern, wo sich mancher Eidgenoss freut wenn ein (staatlich geförderter) Athlet oder Schauspieler aufsehen erregt, gleichwohl dieser seit Jahrzehnten in Monaco, New York oder Hollywood lebt (aber gegenüber Medien stets betont wie er gerne in die Schweiz in die Ferien gehe und auch noch ein paar Verwandte da besitze, die man - soweit der Terminplan dies erlaube - hin und wieder besuche).

März 20, 2008

Personenfreizügigkeit für heikle Berufe

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Die Personenfreizügigkeit mit der EU gilt nicht in jedem Fall, sondern ist, je nach Berufsgruppe, mit Auflagen verbunden. Begründet wird dies etwa bei Ärzten damit, dass diese kritische Aufgaben zu verrichten hätten. Deswegen muss ihre ausländische Ausbildung vom Bund anerkannt werden damit nicht Scharlatanerie betrieben wird. Dies scheint einleuchtend, bloss dass die Liste der Berufe, für welche am meisten Sonderregelungen eingeführt wurden, sich wie die Liste der mächtigsten nationalen Berufsgruppen und politischen Lobbyisten liest. Es macht stutzig, dass bloss bei Berufen mit starker politischer Vertretung die Personenfreizügikeit unter strengen Auflagen - also eben nicht - stattfindet.

Was als kritische Aufgabe taxiert wird bestimmen die Lobbyisten. Handwerker gehören kaum dazu. Die Marktliberalisierung erlaubt es etwa, dass jeder sich einen Notfalldienst für irgendwelche handwerklichen Arbeiten einrichten kann. Man inseriert und wartet auf Anrufe. Ein Gütesiegel gibt es nicht und folglich ist der Kunde orientierungslos und ruft den erst Besten an um den Pikettdienst anzufordern. Nun kann der liberalisierte Handwerker entscheiden, ob er sich darum kümmern will oder nicht. Am besten sagt man am Telefon mal zu, man kann es sich stets noch anders überlegen. Der Handwerker ist auch frei zu entscheiden wie gut er die Arbeit ausführen will, ob er die Wohnungsüberschwemmung verschlimmern möchte, und wieviel er dafür verrechnet.

Die allgemeine politische Meinung ist, dass der Markt entscheiden soll, ob der Handwerker bestehen kann oder nicht. Den miesen Handwerker bietet man nicht ein zweites Mal auf. Aber tut man dies nicht sowieso nicht? Wie oft erleidet man einen Wasserbruch, eine Termitenplage, ein eingstürztes Irgendwas. Hinzu kommt dass der liberalisierte Markt verlangt, dass man ständig umzieht um von Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle zu hetzten. Wie viele Schadenfälle muss man erleiden, bis man sich an seinem neuen Wohnort einen Überblick über die lokalen Anbieter von Sanitär-, Elektro- und anderen Notfallleistungen verschafft hat?

März 10, 2008

Personenfreizügigkeit separat nach Berufen

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Die Personenfreizügigkeit mit der EU (und EFTA) soll den Arbeitsmarkt ausweiten und so dem inländischen Gewerbe attraktivere Ressourcen bereitstellen. Damit soll die Wirtschaft zu Wachstum verholfen werden, wovon schliesslich alle profitieren sollen.

In manchen Berufen gab es bis anhin gar kantonale Auflagen zur Berufsausübung, etwa bei Anwälten und Notaren. Ob diese unliberale Haltung dem Wohlstand in der Schweiz geschadet hat, ist schwer zu sagen, mit Sicherheit hat sie den Anwälten nicht geschadet, gehören diese doch zu der am besten verdienenden Berufsgruppe. Dagegen haben andere Berufe, welche bereits seit langer Zeit Kontingente für ausländische Arbeitnehmer kennen, wie etwa solche im Gastgewerbe oder in der Landwirtschaft, mit bedeutend schlechteren Arbeitsbedingungen zu kämpfen.

Nun soll auf gesamteuropäischer Ebene Schluss sein mit ortsspezifischen Auflagen zur Ausübung des Berufes. Der Markt alleine soll entscheiden wer zu welchen Konditionen arbeiten darf, und nicht mehr Standesdenken oder Herkunft. Dies jedenfalls haben wir gedacht, bei der Einführung der Personenfreizügigkeit.

Gekommen ist alles anders: Manche Berufe haben sich Sonderrechte erschlichen, gemäss denen eben doch nicht volle Personenfreizügigkeit gelten soll. Dazu gehören die Anwälte. So darf ein EU-Anwalt - im Gegensatz etwa zu fast jedem anderen EU-Arbeiter - nicht automatisch in der Schweiz praktizieren, sondern dies ist mit strengen Auflagen verbunden, über die der Schweizerische Anwaltsverband wacht.

Dabei wird deutlich, dass die lauten Verfechter des liberalisierten Marktes, eben die Anwälte, welche im eidgenössischen und allen kantonalen Parlamenten, die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen, sich vom verschärften Wettbewerb ausschliessen. Dieser gilt bloss für die anderen Arbeiter, welche politisch schlecht vertreten sind. Geschadet hat dieser Protektionismus den Anwälten freilich nicht. Ganz im Gegenteil zu den liberalisierten Berufsgattungen, welche zwar die Mehrheit der Bevölkerung stellen, aber wie die Lämmer die Anwälte in Scharen wählen und deren Lobbyismus - Liberalisierter Arbeitsmarkt für Euch, nicht für uns - naiv unterstützen.

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