Der Arbeitsmarkt in der Schweiz unter der Personenfreizügigkeit mit der EU

März 10, 2008

Personenfreizügigkeit separat nach Berufen

Gespeichert unter: Nicht kategorisiert — Schlagworte: , , , , , , , — wanderarbeiter @ 9:58

Die Personenfreizügigkeit mit der EU (und EFTA) soll den Arbeitsmarkt ausweiten und so dem inländischen Gewerbe attraktivere Ressourcen bereitstellen. Damit soll die Wirtschaft zu Wachstum verholfen werden, wovon schliesslich alle profitieren sollen.

In manchen Berufen gab es bis anhin gar kantonale Auflagen zur Berufsausübung, etwa bei Anwälten und Notaren. Ob diese unliberale Haltung dem Wohlstand in der Schweiz geschadet hat, ist schwer zu sagen, mit Sicherheit hat sie den Anwälten nicht geschadet, gehören diese doch zu der am besten verdienenden Berufsgruppe. Dagegen haben andere Berufe, welche bereits seit langer Zeit Kontingente für ausländische Arbeitnehmer kennen, wie etwa solche im Gastgewerbe oder in der Landwirtschaft, mit bedeutend schlechteren Arbeitsbedingungen zu kämpfen.

Nun soll auf gesamteuropäischer Ebene Schluss sein mit ortsspezifischen Auflagen zur Ausübung des Berufes. Der Markt alleine soll entscheiden wer zu welchen Konditionen arbeiten darf, und nicht mehr Standesdenken oder Herkunft. Dies jedenfalls haben wir gedacht, bei der Einführung der Personenfreizügigkeit.

Gekommen ist alles anders: Manche Berufe haben sich Sonderrechte erschlichen, gemäss denen eben doch nicht volle Personenfreizügigkeit gelten soll. Dazu gehören die Anwälte. So darf ein EU-Anwalt – im Gegensatz etwa zu fast jedem anderen EU-Arbeiter – nicht automatisch in der Schweiz praktizieren, sondern dies ist mit strengen Auflagen verbunden, über die der Schweizerische Anwaltsverband wacht.

Dabei wird deutlich, dass die lauten Verfechter des liberalisierten Marktes, eben die Anwälte, welche im eidgenössischen und allen kantonalen Parlamenten, die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen, sich vom verschärften Wettbewerb ausschliessen. Dieser gilt bloss für die anderen Arbeiter, welche politisch schlecht vertreten sind. Geschadet hat dieser Protektionismus den Anwälten freilich nicht. Ganz im Gegenteil zu den liberalisierten Berufsgattungen, welche zwar die Mehrheit der Bevölkerung stellen, aber wie die Lämmer die Anwälte in Scharen wählen und deren Lobbyismus – Liberalisierter Arbeitsmarkt für Euch, nicht für uns – naiv unterstützen.

Noch keine Kommentare »

Noch keine Kommentare.

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Beitrag. TrackBack URI

Kommentieren

Bloggen Sie auf WordPress.com.