Die ersten und zweiten bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der damaligen EU bestanden aus einem ganzen Bündel aus Massnahmen und Regeln. Einige waren umstritten (Personenfreizügigkeit), andere weniger. Zu den kaum kritisierten Verträgen gehörte ein Abkommen zum Flugverkehr. Nach dem Untergang der Swissair und deren Wiederaufstehung als Deutsche Gesellschaft blieb die Relevanz dieses Dossiers äusserst kurzfristig. Das Abkommen regelt den Zugang schweizerischer Fluggesellschaften zum liberalisierten europäischen Luftverkehrsmarkt. Dadurch, so wurde uns gesagt, verbessere sich die weltweite Wettbewerbsposition schweizerischer Fluggesellschaften. Auch sei damit keine Genehmigungen für Flugrouten mehr nötig. In Anbetracht der Thematik des aufgezwungenen Südanfluges auf den Flughafen Zürich-Kloten scheint dies aber nicht wirklich umgesetzt zu sein.
Ein weitere unumstrittenes Dossier war das Forschungsabkommen mit der EU. Es sollte bessere Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Forschungsbereich schaffen. Es können schweizer Forscher leichter an EU finanzierter Forschung teilhaben und auch deren führende Rolle übernehmen. Mehrere Jahre nach in Kraft treten dieser Regel unterzeichnete Bundesrat Pascal Couchepin erneut ein Dossier, welches eben dies regelt. Leider ging dies unter in der Medienberichterstattung. In einem kleinen Bericht zu dieser Angelegenheit fragte sich die NZZ, „was man mit den bilateralen Verträgen seinerseits eigentlich unterzeichnet habe?“.
Es bleibt das ungute Gefühl, dass man Verträge unterzeichnet, welche innert kurzer Zeit vom politischen Wandel ausser Kraft gesetzt werden und oft neu verhandelt werden (diesmal ohne das Volk) und deswegen bedeutungslos sind. Ein solches Beispiel liefert die Zollfrei-Strasse für Deutschland in Basel: In einer Zeit wirtschaftlicher Annäherung zwischen Deutschland und der Schweiz, in der Handelshemmnisse und Zölle abgebaut werden, drängt Deutschland auf den Bau einer Zollfrei-Strasse, damit Deutsche, welche die Schweiz durchqueren wollen, nicht mit Zollformalitäten belästigt werden. Um den Bau durchzuboxen, macht sie Verträge aus dem Jahre 1977 geltend, worauf die Schweiz einsteigt und die schönste, und wertvollste Naherholungsanlage Basels preis gibt: 110 über hundert Jahre alte Bäume werden gefällt um quer über Rhein und Naturgebiet eine 4,1 Kilometer lange Strasse zu legen, welche dem Deutschen einen Zeitgewinn von fünf bis sieben Minuten bringen. War das Ziel der bilateralen Verträgen nicht sowieso der Abbau von jeglichen Zöllen und Handelshemmnissen? Mit der Unterzeichnung des Schengener Abkommens würde der grenzüberschreitenden Reiseverkehr durch den Abbau systematischer Personenkontrollen an der Grenze erleichtert, hiess es. Wieso braucht es dann noch eine Zollfrei-Strasse? Sollte, gemäss Definition, nicht jede Strasse innerhalb des EU/EFTA-Raumes zukünftig eine Zollfrei-Strasse sein?
Ausserdem hat Schengen zum Ziel die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei und Justiz zu stärken. Es ermöglicht der Schweiz den Zugang zum Europäischen Fahndungssystem. Eigenartig ist in diesem Zusammenhang dass deutsche Verkehrssünder in der Schweiz meist noch ungebüsst davon kommen.
Ende Mai 2007 wurde ein algerischer Asylbewerber, welcher in Erstfeld zwei Leute mit einem Messer tötete und seither auf der Flucht ist, in Deutschland bei einem Diebstahl gefasst und nach kurzer Haft wieder frei gelassen, da den Deutschen Behörden nicht bekannt war, dass dieser gesucht wird. In der Abstimmungspropaganda zum Schengener Abkommen hiess es: „Wichtig für die Schweiz ist der Anschluss an das Schengen Informationssystem (SIS), die europaweite elektronische Fahndungsdatei. Diese hat sich als effizientes Mittel im Kampf gegen grenzüberschreitendes Verbrechen (wie beispielsweise Schleppertum, Menschen-, Drogen- und Waffenhandel) bewährt. Der rasche computergestützte Informationsaustausch erhöht die Wirksamkeit von Kontrollen und entsprechend auch die Fahndungserfolge bei internationalen Ausschreibungen.“
Eine Erklärung gab der Bundesrat im Mai selben Jahres ab: Es gab, entgegen den Abmachungen, nie eine Anbindung an das elektronische Europäische Fahndungssystem. Die Mitbenützung der Eidgenossen am SIS scheiterte an technischen Problemen. Diese Erkenntnis fehlte noch im Abstimmungskampf und reifte erst Jahre nach Unterzeichnung der Verträge. Gemäss bundesrätlichen Angaben ist an eine Anbindung auch in den nächsten Jahren nicht zu denken. Die Schweiz kann sich jedoch an einem alternativen elektronischen Mini-Fahndungssystem (?) beteiligen. Dies hat Kosten im tiefen dreistelligen Millionenbereich zur Folge mit unklaren Auswirkungen über den Nutzen.
Im zürcherischen Wetzikon wurde Ende September 2007 ein Taxifahrer von einem 53-jährigen Mann erstochen. Der Täter war wenige Tage zuvor aus dem Fürsorgerischen Freiheitsenzug entlassen worden, obwohl er wegen Gefährdung der Bevölkerung zur Verhaftung ausgeschrieben war. Der Richter, welcher die Freilassung anordnete hatte keinen Zugriff auf das Informationssystem der Polizei und wusste folglich nicht, dass der zu Beurteilende polizeilich gesucht wird. Er machte auch keine derartigen Kontrollen und sagt aus, dass es „nicht zum Standardprozedere gehöre, bei der Polizei nachzufragen, ob jemand zur Verhaftung ausgeschrieben sei“.
Die psychiatrische Klinik, wo der spätere Täter einsass wusste ebenfalls nicht, dass ihr Insasse zur Verhaftung ausgeschrieben war, ansonsten hätte dies auch der Zivilrichter erfahren. Der verantwortliche Staatsanwalt teilte mit, dass ein solcher Informationsfluss zwischen Polizei und Psychiatrie nicht vorgesehen sei.
Dieser Fall zeigt, dass es kein funktionierendes Fahndungs- und Informationssystem innerhalb der Schweiz, und wohl auch innerhalb anderer EU-Staaten, gibt. Eine Anbindung an ein Gesamt-Europäisches System kann aber bloss erfolgreich sein, wenn auch die lokalen Komponenten ihre Dienste tadellos erbringen. Der Wunsch nach einem effizienten Gesamteuropäischen Fahndungssystem war ein Wunschdenken, welches an der Realität elendlich scheitert. Ein Blick auf das eigene, schweizerische System, hätte diese Einsicht bereits vor der Abstimmung über das Schengener Abkommen schonungslos geliefert.
Ähnlich kompliziert wie mit dem Schengener- wird mit dem Personenverkehrsabkommen verfahren. Dieses wird nach zwölf Jahren verwirklicht und anfänglich auf 7 Jahre Gültigkeit abgeschlossen. Ohne gegenteilige Entscheidung der Parteien wird es dann auf unbestimmte Zeit verlängert, bleibt jedoch kündbar. Für die Schweiz eine einmalige Chance, etwas unverbindlich zu testen. Nur, um zu testen muss auch evaluiert werden, was bislang vernachlässigt wurde. Nie wurde auch nur im geringsten Masse etwas zu den Auswirkungen seriös untersucht. Wie sollen wir uns eine Meinung zu den Auswirkungen machen und entscheiden, ob wir so weiterfahren wollen, wenn wir im Blindflug über die Angelegenheit hinweg rasen?
Zwar gab es Dokumentationen zu den Folgen. Diese waren aber nie seriös sondern meist von Personalvermittlern erstellt, welche ihr verkehrtes, eigenes Interesse haben. Leider wurden diese Berichterstattungen von den Medien unkritisch und uneditiert übernommen. In den Zeitungen liest man Sätze wie: „durch über 170 tausend Deutschen Arbeitnehmer in der Schweiz wurde kein Schweizer verdrängt“. Das klingt gut, nur woher stammt diese Erkenntnis? Wie kann man zu diesem Schluss kommen? Wie werden Zahlen erfasst zu Fällen, wo Personen eine Stelle nicht besetzen können, weil sie verdrängt werden und danach eine weniger attraktive Stelle antreten?
[...] Zuerst wird mal gesagt, dass man nicht weiss wieviele Schweizer in den EU-Efta Raum auszogen. Obwohl sich jeder der dies tut bei seiner Einwohnerkontrolle abmelden muss (um auch eventuell Steuern nachzuzahlen), hat man diese Zahlen nie zusammengetragen. Gerade die Möglichkeit der Auswanderung war ein starkes Argument für das Personen-Freizügigkeitsabkommen, dass man nun aber verpasst dies während der provisorischen Einführung zu evaluieren ist inakzeptabel (siehe auch “Die Umsetzung der bilateralen Vertraege mit der EU”). [...]
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