Der Arbeitsmarkt in der Schweiz unter der Personenfreizügigkeit mit der EU

April 1, 2008

Der Fussballerstaat

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Gemäss einer Aussage von Franz Beckenbauer, rentiert die Ausbildung von Fussballern nicht. Zwar werden für Spitzenfussballer auf internationalem Parkett derart horrende Preise verlangt, dass man sich wünscht man hätte selber dieses Talent gefördert um nun den grossen Reibach zu machen. Nur ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass aus einem Zögling eben gar nichts wird. Dann hat man umsonst investiert. Beckenbauer hat nun die Rechnung gemacht: Die Wahrscheinlichkeit des seltenen Falls einen Ausnahmekönner Hochgezogen zu haben mal dessen Transfer-Kosten, minus die anfallenden Kosten diesen Ausgebildet zu haben. Sein Urteil: In jedem Fall negativ für den Verein.

Könnte man Talente sehr früh und mit grosser Genauigkeit erkennen, könnte man seine Investition optimieren. Kann man aber eben nicht. Zu viele Jünglinge sehen wie spätere Talente aus, bevor sich deren Interessenlage ändert, sich Verletzungen einschleichen, oder aber einfach die späteren Jahre nicht den Leistungsschub bringen, welcher erhofft wurde. Nachwuchsförderung ist eine nette Geste um die lokale Bevölkerung, schlussendlich aber Sponsoren und öffentliche Geldgeber zu beschwichtigen.

Beckenbauers Urteil folgend liegt der Erfolg des ambitionierten Fussballvereins darin begründet, erfolgreich einzukaufen. Einen Blick auf die Europäischen Spitzenklubs bestätigt dieses Bild, und tut dies immer deutlicher.

Dass diese Analyse für die private Wirtschaft genauso stimmt scheint auf der Hand. Die Praxis zeigt deutlich in diese Richtung. Die Ausbildung wird an den Staat delegiert, die Weiterbildung an die Arbeitnehmer. Ausbildung der eigenen Mitarbeiter, oder gar eine Investition in den Staat, um Ausbildungen zu fördern lohnen sich nicht. Zu gering ist der erwirtschaftete Gewinn an der Investition.

Die nächste Frage ist folglich: Lohnt sich die Bildungsinvestition für den Staat? Erstens muss dazu gesagt sein, dass das demokratische System einen gewissen Bildungsgrad der Bürger voraussetzt. Ist dieser nicht vorhanden, kann es sich beim betreffenden Staat schlicht nicht um eine Demokratie handeln.

Die USA müssen sich oft den Vorwurf gefallen lassen, dass sie wenig in die Bildung ihrer Jugend investiert. Der schlechte Bildungsgrad, vor allem in den Naturwissenschaften, wird durch Personal-Einkauf von Auswärts, kompensiert, heisst der Vorwurf. Die USA sind, wie alle westlichen Industriestaaten in der komfortablen Situation, dass man Gastarbeiter nicht ködern muss, sondern diese oft gerne eine neue Existenz in einem reicheren Staat als ihrem Herkunftsstaat aufzubauen versuchen. Stimmt diese Behauptung, so kann man sagen, dass die USA eine Art Beckenbauersche Personalpolitik betreiben.

Der Unterschied zwischen Staat und Fussballverein ist, dass die schlapperen Spieler im Staat bleiben (solange dieser Attraktiv ist), während sie den Sport-Verein verlassen müssen, und diesem auch keine Kosten mehr verursachen. Die Folgen für den Staat sind nebst unschönen Bildern von Verslummung auch Probleme der inneren Sicherheit. Sozialleistungen - ebenso wie öffentliche Bildungsinvestitionen - lassen sich in einem solchen System kaum mehr rechtfertigen. Darin sind die USA den Europäern ebenfalls voraus.

Für die Klassenbesten ist der Fussballerstaat, aus einer wirtschaftlichen Perspektive, eine gute Lösung. Die Frage, ob man auch bereit ist die gesellschaftlichen Konsequenzen zu verantworten, sollte man sich allerdings schon stellen.

Die Lektion stets noch nicht gelernt haben die alten Herren vom Schweizerischen Fussballverband. Nachdem der Doppelbürger-Fussballer Ivan Rakitic Mitte Juni 2007 bekannt gab, künftig für die Kroatische Natioanlmannschaft zu spielen zeigte sich der Schweizer Nationaltrainer Köbi Kuhn in einem Interview mit 20Minuten perplex “Ich bin enttäuscht, ja sogar verärgert. Es kann nicht sein, dass der Verband über 100 000 Franken in die Ausbildung eines Jungen investiert und schliesslich profitiert ein anderes Land.”.

März 31, 2008

Stimmte der Stimmbürger bewusst einem tieferen zukünftigen Einkommen zu?

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Das neue Direktionsmitglied der Schweizerischen Nationalbank, Thomas Jordan, gab der NZZ am Sonntag ein Interview, welches am 13. Mai 2007 abgedruckt wurde. Dabei gibt er verschiedene Einsichten und Kommentare zur Wirtschaftsentwicklung in der Schweiz in den letzten Jahren wieder. Interessant sind seine Ausführungen zur Ausweitung des Arbeitsmarktes. Die Vergrösserung der Lohnschere wird als Konsequenz betrachtet, aber nicht gewertet. Schliesslich sagt er mit grosser Selbstverständlichkeit, dass die Ausweitung des Arbeitsmarktes der letzten Jahre, wie erwartet, die Lohnentwicklung dämpfte.

Natürlich ist dies eine Binsenwahrheit und richtig, wie er dies sagt, bloss: Wieso hat die Nationalbank, oder Vertreter der nationalen Fiskalpolitik, wie sie die Nationalbank vertritt, diese Selbstverständlichkeit nicht vor der Abstimmung zur Europäischen Arbeitsmarktöffnung ebenfalls verkündet? Weil es eine Binsenwahrheit ist, mag man einwenden.

Wollte der Stimmbürger mit seinem Urnenentscheid allen ernstes seine zukünftige Kaufkraft gezielt schmälern

März 26, 2008

Neue Regeln im alten System

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Der schweizer Stimmbürger hat mit seiner Zustimmung zur Personenfreizügigkeit mit der EU die geografische Flexibilität im Arbeitsmarkt erwirkt. Seltsamerweise wurden viele bestehende Regeln dieser neuen Situation nicht angepasst, wodurch sich eine widersprüchliche Lage ergibt:

Beispiel 1) Die Personenfreizügigkeit weitet die Arbeitssuche aus von Glattbrugg bis Wilma, Palermo oder Lissabon. Wenn aber der geneigte (Gast-) Arbeiter das Staatsbürgerrecht der Schweiz erlangen möchte, so muss er über Jahrzehnte (in der Regel 15 Jahre) in einer der über 2000 Schweizer Gemeinden ununterbrochen wohnen. Man will zwar einen geografisch flexiblen Arbeitsmarkt, spricht aber den Arbeitnehmern die Qualifikation zum Schweizer umso eher ab, je dynamischer diese sind. Im Hinblick auf die Karriereplanung muss sich folglich der Ausländer fragen was langfristig die günstigere Option ist: Flexibilität im Arbeitsmarkt oder Schweizer Staatsbürgerrecht?

Beispiel 2) Bezüger von Leistungen der Arbeitslosenversicherung müssen Arbeitsangebote seriös in Betracht ziehen, sofern diese ihrer Qualifikation entsprechen und der Arbeitsweg nicht mehr als eineinhalb Stunden Reise mit dem öffentlichen Verkehr (oder zu Fuss) beträgt. Schlägt er ein zumutbares Angebot aus, können ihm Leistungen gekürzt werden. Mit der Zersiedelung der Schweiz, der starken Zuname des Individualverkehrs und der stockenden Entwicklung des öffentlichen Verkehrs kann während einer eineinhalb stündigen Busfahrt, inklusive mehrmaligem Umsteigen, unter Umständen eine Distanz zurückgelegt werden, welche mit dem Auto in bloss zwanzig Minuten zurück zu legen ist.
Ein Arbeitssuchender in den städtischen Wirtschaftsräumen vergrössert zwar seine potentiellen Wiedereinstiegschancen. Verbunden mit einem ebenfalls gestiegenen Risiko jedoch, dass ihm Leistungen gekürzt werden wenn er ein Angebot ausschlägt. Denn in urbanen Gebieten ist die Erschliessung mir dem öffentlichen Verkehr besser. Der Landmensch kann getrost Angebote ausschlagen und sich zurücklehnen, da seine Stellenofferten meist sowieso zu weit entfernt liegen. Offenbar gelten hier nicht für alle die gleich langen Spiesse und nicht die geografische Flexibilität wird belohnt, sondern das sture Abseits sitzen.

Beispiel 3) Das Denken, dass die Personenfreizügigkeit alle betrifft und nicht bloss die Anderen (welchen einem den wirtschaftlichen Aufschwung bringen sollen, während man selber zuwartet) scheint noch nicht gereift zu sein. Ein Beispiel dafür lieferte die damalige Vorsteherin der kantonalen Finanzdirektorenkonferenz, und heutige Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Sie verteidigte im Frühling 2007 die Steuerpraxis gegenüber pauschalbesteuerten Ausländer, welche in der Bevölkerung wenig Rückhalt geniesst. Wie vereinzelt gezeigt wurde, versteuern Pauschalbesteuerte einen grotesk kleinen Betrag. Nebst höchst bescheidenen Steuereinnahmen für die Kantone bringt die gegenwärtige Praxis die bereits schiefe Steuergerechtigkeit weiter ins wanken, da Ausländer einen Bruchteil der Unterstützung leisten, welche Schweizer zugemutet werden. Frau Widmers Argument für die geltende Praxis ist nun, dass man froh ist, diese Leute überhaupt hier zu haben, so dass sie wenigstens etwas kleines einzahlen. Und nun kommt’s: Diese Leute müssten überhaupt nicht hier sein und können genauso gut im Ausland wohnen (was sie bei höherer Besteuerung tun würden), womit die Schweiz überhaupt keine Einnahmen von ihnen hätte.
Liebe Frau Widmer, niemand muss hier wohnen und wir alle, ob Schweizer oder Ausländer, könnten genausogut unser Geld im Ausland versteuern. Ziel der Personenfreizügigkeit war es genauso in einem EU-Staat wohnen zu dürfen, wie in seinem Heimatland. Wer meint diese Freiheit gelte bloss für schwerreiche Ausländer, hat etwas Wesentliches an der Personenfreizügigkeit nicht verstanden.

Beispiel 4) Staatliche Erziehungsleistungen ergeben keinen Sinn wenn man sich einigt, wie es bei der Personenfreizügigkeit getan wurde, dass man aus wirtschaftlichen Gründen, bevorzugt Arbeiter vom Ausland holt, als die eigenen Leute auszubilden. Die Konkurrenzsituation unter Arbeiternehmern, welche man mit der Personenfreizügigkeit erhöhen wollte, müsste konsequenterweise auch auf das Erziehungsystem angewendet werden. Stipendien dürfte es in einem solchen System nicht geben, schon gar nicht solche, welche bloss von Inländern beantragt werden dürfen. Eine grosse Auswahl solcher Vehikel machen sich aber weiterhin breit in der schweizerischen Bildungslandschaft: So bietet der Schweizerische Nationalfonds eine riesige Palette von Personenförderungs-Instrumenten an (http://www.snf.ch/d/foerderung/personen/seiten/default.aspx). Dabei soll nicht das Thema an und für sich, staatliche gefördert werden, sondern gezielt die Person. Diese soll eine Ausbildung erhalten, welche dann wieder zur Prosperität der Schweiz beiträgt. Verbindlichkeiten, dass die Person nach Beendigung der Unterstützungszeit sein so erworbenes Wissen auch tatsächlich anwendet, und dies in der Schweiz tut, gibt es nicht. Bei den Stipendien für Angehende oder Fortgeschrittene Forschende werden die Lebenshaltungskosten plus Spesen für einen Forschungsaufenthalt im Ausland bezahlt. Die Philosophie dahinter ist, dass man Landsleute optimal fördern will um der eigenen Wirtschaft und der Forschung Arbeitsressourcen zu liefern. Der Stimmbürger hat aber mit der klaren Zustimmung zur Personenfreizügigkeit deutlich gemacht, dass er nicht auf Schweizer Bürger angewiesen sein will und diese auch keineswegs bevorzugt (kein Inländervorrang), sondern aus der gesamten Menschheit rekrutieren möchte. Weder die Schweizer Wirtschaft noch die Wissenschaft haben ein Interesse auf die staatlich geförderten Leute speziell Rücksicht zu nehmen. Ausserdem erleichtert die Personenfreizügigkeit Auswanderungsgelüste Einheimischer, was der Personenförderung ebenfalls entgegenläuft.
Vielleicht muss man diese Stipendien einfach weniger aus einem wirtschaftlichen als von einem emotionellen Standpunkt aus betrachten. Wie bei Sportlern oder Künstlern, wo sich mancher Eidgenoss freut wenn ein (staatlich geförderter) Athlet oder Schauspieler aufsehen erregt, gleichwohl dieser seit Jahrzehnten in Monaco, New York oder Hollywood lebt (aber gegenüber Medien stets betont wie er gerne in die Schweiz in die Ferien gehe und auch noch ein paar Verwandte da besitze, die man - soweit der Terminplan dies erlaube - hin und wieder besuche).

März 20, 2008

Personenfreizügigkeit für heikle Berufe

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Die Personenfreizügigkeit mit der EU gilt nicht in jedem Fall, sondern ist, je nach Berufsgruppe, mit Auflagen verbunden. Begründet wird dies etwa bei Ärzten damit, dass diese kritische Aufgaben zu verrichten hätten. Deswegen muss ihre ausländische Ausbildung vom Bund anerkannt werden damit nicht Scharlatanerie betrieben wird. Dies scheint einleuchtend, bloss dass die Liste der Berufe, für welche am meisten Sonderregelungen eingeführt wurden, sich wie die Liste der mächtigsten nationalen Berufsgruppen und politischen Lobbyisten liest. Es macht stutzig, dass bloss bei Berufen mit starker politischer Vertretung die Personenfreizügikeit unter strengen Auflagen - also eben nicht - stattfindet.

Was als kritische Aufgabe taxiert wird bestimmen die Lobbyisten. Handwerker gehören kaum dazu. Die Marktliberalisierung erlaubt es etwa, dass jeder sich einen Notfalldienst für irgendwelche handwerklichen Arbeiten einrichten kann. Man inseriert und wartet auf Anrufe. Ein Gütesiegel gibt es nicht und folglich ist der Kunde orientierungslos und ruft den erst Besten an um den Pikettdienst anzufordern. Nun kann der liberalisierte Handwerker entscheiden, ob er sich darum kümmern will oder nicht. Am besten sagt man am Telefon mal zu, man kann es sich stets noch anders überlegen. Der Handwerker ist auch frei zu entscheiden wie gut er die Arbeit ausführen will, ob er die Wohnungsüberschwemmung verschlimmern möchte, und wieviel er dafür verrechnet.

Die allgemeine politische Meinung ist, dass der Markt entscheiden soll, ob der Handwerker bestehen kann oder nicht. Den miesen Handwerker bietet man nicht ein zweites Mal auf. Aber tut man dies nicht sowieso nicht? Wie oft erleidet man einen Wasserbruch, eine Termitenplage, ein eingstürztes Irgendwas. Hinzu kommt dass der liberalisierte Markt verlangt, dass man ständig umzieht um von Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle zu hetzten. Wie viele Schadenfälle muss man erleiden, bis man sich an seinem neuen Wohnort einen Überblick über die lokalen Anbieter von Sanitär-, Elektro- und anderen Notfallleistungen verschafft hat?

März 10, 2008

Personenfreizügigkeit separat nach Berufen

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Die Personenfreizügigkeit mit der EU (und EFTA) soll den Arbeitsmarkt ausweiten und so dem inländischen Gewerbe attraktivere Ressourcen bereitstellen. Damit soll die Wirtschaft zu Wachstum verholfen werden, wovon schliesslich alle profitieren sollen.

In manchen Berufen gab es bis anhin gar kantonale Auflagen zur Berufsausübung, etwa bei Anwälten und Notaren. Ob diese unliberale Haltung dem Wohlstand in der Schweiz geschadet hat, ist schwer zu sagen, mit Sicherheit hat sie den Anwälten nicht geschadet, gehören diese doch zu der am besten verdienenden Berufsgruppe. Dagegen haben andere Berufe, welche bereits seit langer Zeit Kontingente für ausländische Arbeitnehmer kennen, wie etwa solche im Gastgewerbe oder in der Landwirtschaft, mit bedeutend schlechteren Arbeitsbedingungen zu kämpfen.

Nun soll auf gesamteuropäischer Ebene Schluss sein mit ortsspezifischen Auflagen zur Ausübung des Berufes. Der Markt alleine soll entscheiden wer zu welchen Konditionen arbeiten darf, und nicht mehr Standesdenken oder Herkunft. Dies jedenfalls haben wir gedacht, bei der Einführung der Personenfreizügigkeit.

Gekommen ist alles anders: Manche Berufe haben sich Sonderrechte erschlichen, gemäss denen eben doch nicht volle Personenfreizügigkeit gelten soll. Dazu gehören die Anwälte. So darf ein EU-Anwalt - im Gegensatz etwa zu fast jedem anderen EU-Arbeiter - nicht automatisch in der Schweiz praktizieren, sondern dies ist mit strengen Auflagen verbunden, über die der Schweizerische Anwaltsverband wacht.

Dabei wird deutlich, dass die lauten Verfechter des liberalisierten Marktes, eben die Anwälte, welche im eidgenössischen und allen kantonalen Parlamenten, die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen, sich vom verschärften Wettbewerb ausschliessen. Dieser gilt bloss für die anderen Arbeiter, welche politisch schlecht vertreten sind. Geschadet hat dieser Protektionismus den Anwälten freilich nicht. Ganz im Gegenteil zu den liberalisierten Berufsgattungen, welche zwar die Mehrheit der Bevölkerung stellen, aber wie die Lämmer die Anwälte in Scharen wählen und deren Lobbyismus - Liberalisierter Arbeitsmarkt für Euch, nicht für uns - naiv unterstützen.

Februar 29, 2008

Inländervorrang

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Mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen können Personen aus EU und EFTA Mitgliedstaaten problemlos Arbeit in der Schweiz aufnehmen. Dadurch sind mehr als 500 Millionen Menschen gleichwertige Arbeitnehmer im 7 Millionen Menschen fassenden Schweizer Arbeitsmarkt. Die Sensation besteht allerdings nicht darin, dass dies der Fall ist, sondern, dass dies neu auch kommuniziert wird.

Der alte Inländervorrang war ein Papiertiger, welche konkret nie umgesetzt wurde. Nie wurde das Gesuch eines Arbeitgebers, einen billig Angestellten aus dem Ausland anzustellen, abgewiesen. Nie wurde ein Verfahren gegen einen Schweizer Arbeitgeber eröffnet, weil er einen Inländer benachteiligte. Das Einzige was blieb ist ein kleiner administrativer Mehraufwand den Ausländer einzustellen. Dieser Mehraufwand wurde von den Behörden grosszügig eingedämmt: So lobte sich der Kanton Basel-Stadt (wie auch andere Kantone) stets öffentlich, dass sie sehr kulant die administrativen Auflagen solcher Gesuche vereinfachten und stets mithalfen dem lokalen Grossgewerbe Rekrutierungs- und Integrationsarbeit abzunehmen. Man lobte die gute Zusammenarbeit zwischen Behörden und Wirtschaft, wobei man die Kosten der Allgemeinheit aufbrummte und gleichzeitig den lokalen Arbeitsmarkt konkurenzierte. Das wirklich neue am Personenfreizügigkeitsabkommen ist, dass den Leuten offen kommuniziert wird, dass sie kommen sollen. Diese hatten zwar schon früher kaum Hürden zu meistern, aber eben wussten sie dies bis anhin nicht. Viele nahmen wohl irrtümlich an, dass die Schweiz ihre eigenen Ausbildungsgänge ebenso aufzuwerten versucht, wie dies die meisten anderen Staaten tun und zögerten deshalb mit der Emmigration.

Bei meinen letzten paar Bewerbungen habe ich mich durch mehrere Runden von Gesprächen und Test gewunden. Stets blieben gegen Abschluss der Verhandlungen zwei oder drei Bewerbungen im Rennen unter welchen der Kandidat gekürt wurde. Mein Beruf bringt es mit sich, dass ich dabei ausnahmslos der einzige Schweizer bin. Nun sind die Konkurrenten aber häufig nicht aus dem EU-Raum. Müsste man dann nicht, anstatt die verschiedenen Meinungsträger in der Firma abstimmen zu lassen wer angestellt wird, zugeben dass die Kandidaten alle etwa gleich qualifiziert sind (ansonsten hätte man ja sehr schnell einen Entscheid gefällt und sich den Riesenaufwand erspart) und von Gesetzes wegen die EU und EFTA Bürger Vorrang haben. Wie viele Bewerbungs-Endrunden finden laufend statt wo EU/EFTA-Bürger gegen Ausser-Europäer antreten und in ellenlangen Diskussionen das dafür und dawieder jedes Kandidaten diskutiert wird und es schliesslich zu einem knappen Entscheid kommt? Das dürfte aber von Gesetzes wegen nicht sein.

Der Inländervorrang schreibt eigentlich vor, dass bei gleicher Qualifikation der Inländer einzustellen wäre aber eben: Jeder Mensch ist verschieden und es wird auch bei mehreren Milliarden Erdenbewohnern keine Zwei mit der genau gleichen Qualifikation geben. Das Problem ist umso komplizierter wenn in- und ausländische Lebensläufe verglichen werden. Im Falle einer Beschwerde könnte man Mühelos die Qualifikation jedes Bewerbers über diejenige jedes anderen Stellen. Aber in diese Situation kommt man nicht, da trotz des klaren Gesetzesauftrags, nie davon Gebrauch gemacht wurde.

Februar 21, 2008

Seilschaften, Kartelle und Konkurrenz

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Je länger die Mähr von der Globalisierung anhält umso mehr realisiert man, dass niemand daran glaubt, dass es einem selber nützt, wenn man danach lebt, sondern bloss wenn die Anderen dies tun. Die grossen Firmen versuchen mit aufwendigen Methoden (juristisch, politisch und durch primitive Beeinflussung der Volksmeinung) ihre Produkte in geschützten Märkten exklusiv zu vertreiben, während sie bei ihren Zulieferern genau dies verurteilen. Auch scheinen tiefe Löhne für die Produktivität von grosser Wichtigkeit zu sein. Bei der eigenen Entschädigung ist man jedoch entschieden anderer Meinung.

Eigenartig sind in diesem Zusammenhang auch Seilschaften. Da gibt es die klassischen Formen wie Studentenbruderschaften oder Logen. Auch scheinen öffentliche Institutionen, welche nie diesen Selbstzweck hatten, dafür missbraucht worden zu sein. Etwa das Militär, welches bis in die frühen neunziger Jahre, gerade im Bankensektor eine gewisse Rekrutierungsrelevanz hatte.

Der Grundgedanke der Bünde ist, dass Kooperation der Konkurrenz überlegen ist, dass man sich also durch gegenseitige Bevorzugung nützt. Der Starke mag wohl selber stark sein, die Schwachen sind dies bloss in der Gruppe und unter Regeln, welche ihnen Vorteile sichern. Dadurch lässt sich Konkurrenzgebaren ausschalten und mit dem Kartellgedanken einen Vorteil erzielen. Qualität und Ansporn werden von Quantität und Zusicherungen abgelöst. Schaut man sich Mitgliederlisten von solchen Bünden an, etwa der Swiss American Chamber of Commerce, so fällt auf, dass sich nicht etwa protektionistisch veranlagte Globalisierungsgegner darin finden, sondern die vermeintlichen Verfechter einer sich in jeder Hinsicht konkurrenzierenden Gesellschaft.

Fazit: Kooperation ist der Konkurrenz überlegen. Folglich begibt man sich mit Vorteil in Kooperationen. Je weniger dies die Anderen tun, umso stärker kann die eigene Kooperation ihre Vorteile ausspielen. Folglich besteht das teuflische Spiel des Lebens darin sich selber abzusichern (durch Staat, Familie und Seilschaften), dem Mitmenschen dies aber zu verwehren.

Februar 18, 2008

Fälschungen sind gut für die Inlandproduktion

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Am 16. Januar 2007 wurde vom Marketingarm der Schweizer Industriellenvereinigung die “Stop Piracy” Kampagne lanciert. Seitdem trifft man (für sehr kurze Zeit bloss) an Plakatwänden auf Aufschriften die versuchen dem Konsumenten ins Gewissen zu reden, damit dieser keine Nachahmerprodukte kauft. Diese seinen zwar günstiger als Originalartikel, gefährden aber Arbeitsplätze und seinen deswegen gefährlich. Die Aktion appelliert an die Konsumenten freiwillig teurere Produkte zu kaufen.

Mit der gleichen Argumentation hätte man auch eine Kampagne gegen den Einkauf jenseits der Grenze starten können; oder den Firmen die Verlegung von Arbeitsplätzen ins Ausland oder die Anstellung ausländischer Arbeitskräfte ausreden können. Die Aktion sagt uns soviel: Ihr bezahlt zwar zuviel für gewisse Produkte, aber dies ist nur zu Eurem Nutzen, nicht zu unserem.

Gefälschte Produkte stammen häufig aus China, dem Referenz-Arbeitsmarkt der westlichen Grossindustriellen. China wird gerne zitiert um Arbeitnehmer einzuschüchtern: Mieser Lohn, keine Sozialleistungen, kein Aufmekern, perfekter Kapitalismus. Das Fälscherhandwerk geht so, dass während der Nacht eine zusätzliche Schicht einlegt wird, während der, mit original Werkzeugen und original Teilen, die Fälschungen hergestellt werden. In der gleichen Fabrik von denselben Menschen welche auch das Original herstellen. Die Fälschung ist somit zu hundert Prozent identisch mit dem Originalprodukt, einzig das man dafür den effektiven Marktpreis zahlt. Dank den geringen Produktionskosten (und “gratis”-Materialien) ist dieser viel tiefer als der Originalpreis, wo der Endverkäufer kräftig zulangt und den Preis mit Schein-Patenten stützt.

Produktionsstandorte in China geraten deswegen zur riskanten Investition. Sie sind mit teueren Kontrollen verbunden, ansonsten birgt man die Gefahr die viel wettbewerbsfähigeren Nachahmerprodukte gleich selber zu fördern und finanzieren. Gemäss dem US Magazin TIME sind etliche Firmen im Verlaufe der Jahre skeptisch geworden und haben Produktionsstätten konsequenterweise wieder aus China abgezogen. Dies zum grossen Nutzen der einheimischen Produktion. In diesem Sinne sind die Probleme mit Fälschungen eine der wenigen Faktoren, die einheimische Unternehmen daran hindern, sich komplett vom bisherigen, westlichen Produktionsstandort zu verabschieden.

Mit der “Stop Piracy”-Kampagne richten sich die Unternehmen direkt an den Konsumenten und erhoffen sich Unterstützung, damit dieser hilft den ausländischen Standort zu stärken. Boykottiert der Konsument Nachahmerprodukte, so zahlt er nicht nur einen Preis der weit über dem liegt, was gemäss Produktionskosten gerechtfertigt wäre, sondern macht sich auch noch Mitschuldig den Niedergang der Inlandproduktion, und der damit verbundenen Arbeitsplätze, zu beschleunigen.

Februar 15, 2008

In welche Ausbildung soll man investieren?

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Erhebungen des Bundesamts für Statistik und des Staatsekretariats für Wirtschaft haben für Universitätsabgänger eine Arbeitslosenrate von um die 7 Prozent errechnet, was im Vergleich zu den knapp 3 Prozent Gesamtarbeitslosigkeit enorm ist. Da Studienabgänger nach Abschluss als erstes häufig Praktika leisten müssen (Anwälte, Mediziner) ist es umso mehr verwunderlich, dass deren Arbeitslosenquote mehr als doppelt so hoch ist, wie die Gesamtquote (wo sie ebenfalls mitgerechnet werden). Dieses Problem besteht nicht bloss in städtischen Zentren mit hoher Dichte an Akademikern, sondern auch in Gegenden mit traditionell sehr geringer Maturitätsquote. So sind in der Region Sursee von gemeldeten 1160 Stellensuchenden, deren 250 Akademiker, also über 20 Prozent und damit weit über dem entsprechenden Anteil in der Bevölkerung (Stand Anfang 2007).

Während Generationen wurde uns eingeredet, dass eine möglichst tiefe, fundierte Ausbildung der beste Garant ist der Arbeitslosigkeit zu entfliehen. Die aktuellen Zahlen scheinen diese veraltete Meinung nun zu widerlegen. Also fragt man sich, wieviel man eigentlich noch aus eigener Kraft beisteuern kann um für den Arbeitsmarkt gewappnet zu sein, bevor einem das Schicksal den Rest aufdrängt. Antworten zu solchen Fragen geben einem in der Schweiz eine Legion von Bildungsexperten (also eigentlich jeder, der einmal eine Schule besucht hat), wobei die Irrmeinung der guten Ausbildung noch stets vorherrscht.

Aufhorchen ist angesagt, wenn die obersten Beamten und Ausgestalter der Berufsbildungslandschaft, ihre Ratschläge zum Besten geben. So etwa Frau Ursula Renold, Chefbeamtin des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie, in der Coop Zeitung vom  16. Januar 2007.

In diesem Interview wird gesagt, dass in der Schweiz im letzten Jahr 70′000 Lehrstellen angeboten wurden und dass 80′000 Jugendliche eine Lehrstelle fanden (gingen die 10′000 Lehrlinge ohne Schweizer Lehrstelle ins Ausland zur Ausbildung?). Dann wird das Problem verniedlicht: bloss 5 Prozent finden keine Lehrstelle. Ist nun 5 Prozent tatsächlich wenig (immerhin fast das doppelte der aktuellen Arbeitslosenquote)? Wenn nun also jedes Jahr 4000 Jugendlich keinen Einstieg ins Erwerbsleben schaffen haben wir in zwanzig Jahren bereits 80′000 junge Menschen ohne Arbeit, was der Einwohnerzahl einer grösseren Schweizer Stadt entspricht. Wie dem auch sei, bei Frau Renold sind 5 Prozent von 80′000 dann auch nicht 4000 sondern lediglich 3000.

Allmählich beginnt man sich beim lesen des Interviews zu fragen, wie diese Frau eigentlich ihre Stelle gekriegt hat? Ihr Lebenslauf krönt die Ausbildung als Historikerin, um anschliessen die kurze und Steile Laufbahn als Beamtin einzuschlagen. Reicht das? Unterschlagen wird im Lebenslauf ihren parteipolitischen Einsatz und man ist gezwungen anzunehmen, dass dies in ihrem Fall wichtiger war als eine fundierte, treffende Ausbildung.

Im Interview erklärt sie weiter, mit welchen Fördermassnahmen, der Bund bei der Lehrstellenmisere einschreiten wird. Auf die knappe Frage zu den Kosten der geplanten Massnahmen, meint sie ebenso knapp: Keine Ahnung. Das Ansehen ihres intellektuelles Potenzials wird auch nicht gerade gehoben, wenn sie als Antworten Satzkonstrukte zum besten gibt wie: “Entweder haben sie schlechte Schulnoten oder einen Migrationshintergrund oder beides”.

Von wem können wir uns eigentlich noch Berufs- und Bildungsrelevante Antworten geben lassen?

Februar 11, 2008

Umziehen und Schulversagen

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Meine Primarklasse war eine äusserst homogene Gruppe.  Sie bestand, alle die Jahre durch, stets aus denselben Mitschülern; mit Ausnahme von Manuela, welche in der vierten Klasse zuzog und nach etwa einem halben Jahr wieder von dannen ging. Das besondere an Manuela war, dass sie die schulischen Leistungen, selbst der schwächsten Mitschüler, deutlich unterbot. Sie war scheu und nett aber in der Schule hilflos überfordert. Es schien gar, sie sei nicht ganz bei der Sache.

Für uns war es unerklärbar wie man so versagen kann und stempelten sie als dumm und blöd ab. Die Lehrer versicherten uns aber, dass der ständige Wohnortswechsel der Familie der Grund für die Schwächen der Kinder sei (Manuela hat einen kleinen Bruder der mindestens soviel Mühe in der Schule hatte). Manuelas Familie zog ständig um und hat auch unsere Gemeinde bald wieder verlassen. Jahre später sind sie wieder ins selbe Dorf zurückgekehrt und Manuela hat eine Klasse unter mir besucht.

Das Interessante ist, dass die verschiedenen Aufenthaltsorte von Manuelas Familie alle innerhalb der Deutschschweiz, die allermeisten gar im selben Kanton, lagen. Man könnte meinen, dass es zwischen dem Schulstoff an den verschiedenen Orten keinen grossen Unterschiede gab, aber dies war offensichtlich nicht das Problem. Das Problem, meinten unserer Lehrer, sei die Unstetigkeit im Leben, den Kräfteverschleiss sich ständig neu orientieren zu müssen, und die Ungewissheit nicht zu wissen wie lange etwas dauert und für wie lange man es haben darf.

Vielleicht war Manuela ein Einzelfall und es mag andere Beispiele geben wo ein ständiger, opportunistischer Wohnortswechsel sich als vorteilhaft herausstellt. Plausibel ist das Zweite jedoch nicht. Wer kann sich vorstellen, dass die Unrast und Ungewissheit die schulischen Leistungen nicht mindert? Trotzdem scheint die Wirtschaft erfolgreich ihr Anliegen durchzusetzen und der Gesellschaft den Glauben aufzuzwingen, dass die Umzieherei unumgänglich sei. Sie nennt dies dann dynamisch. Das Ziel des vollständig liberalisierten Arbeitsmarktes ist nicht auf die schulischen Leistungen der Allgemeinheit Rücksicht zu nehmen, sondern aus einer globalen Auslese die wenigen nicht Zurückgebliebenen für sich gewinnen zu können. Damit erreicht man die Verwirklichung des flexiblen Arbeitsmarktes zum Wohle der Betriebe, ohne die Nachteile der schwindenen Ausbildungsleistungen gleichzeitig in Kauf nehmen zu müssen. Mit den Negativfolgen muss sich dann der Staat herumschlagen, der diesen Strukturwandel, und dies ist das absonderliche an der Situation, auch noch offiziell begrüsst und fördert.

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